Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Staatsleitungsreform im Kanton Aargau :
Wirkung des Parlaments und des Volks optimieren

Die Grundsteine sind gelegt: Der Regierungsrat hat die Leitsätze der Parlamentsreform und die Botschaft der Demokratiereform an den Grossen Rat überwiesen. Ziel der Parlamentsreform: Geschäftsverkehr, Organisation und Infrastruktur des Grossen Rates verbessern. Ziel der Demokratiereform: Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten qualitativ bereichern.

Parlament und Regierung sollen sich auf die wesentlichen Entscheidungen der strategischen Staatsleitung beschränken und die Anordnungen auf der operativen Ebene der Verwaltung überlassen. Regierungsrat Kurt Wernli hob am Montag in Aarau vor den Medien klar hervor, dass dafür das Parlament mit einer professionellen Infrastruktur auszustatten und die Organisation sowie die parlamentarischen Instrumente anzupassen seien.

Kurt Wernli: "Wir brauchen eine neue Zusammenarbeitskultur zwischen Regierung und Grossem Rat. Das Regierungsprogramm soll von Regierungsrat und Parlament gemeinsam erarbeitet und mit der Aufgaben- und Finanzplanung verknüpft werden."

Teil der Reformen ist die neue Organisation des Parlaments. Vorgeschlagen wird - anstelle der heutigen Grösse von 200 Sitzen - eine Parlamentsgrösse von 120 Sitzen. Um dies zu gewährleisten, muss mit der Ratsverkleinerung auch eine Neuaufteilung der Wahlkreise erfolgen. Nicht geändert werden sollen indessen das Wahlsystem sowie der Milizcharakter des Grossen Rates.

Der heutige wöchentliche Sitzungsrhythmus des Grossen Rates soll durch ein Mischsystem (Sessionen und Einzelsitzungen) ersetzt werden. Dadurch ist eine bessere Planung der Geschäfte gewährleistet. Das Grossratsgebäude ist im Rahmen der anstehenden Sanierung auf die Bedürfnisse eines modernen Miliz-Ratsbetriebes auszurichten. Für die Ratsmitglieder und für die Medien sind Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

Änderungen, welche ausschliesslich die Geschäftsordnung des Grossen Rates betreffen, sollen noch in dieser Legislaturperiode (bis Ende März 2001) verabschiedet und auf den Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft gesetzt werden (Kommissionen, Sessionen, Infrastruktur). Über die restlichen Reformen (Verfassungs- und Gesetzesänderungen) sollen die Aargauer Stimmberechtigten im Rahmen einer für Dezember 2003 geplanten Volksabstimmung befinden.

Aufgrund der Demokratiereform werden die Stimmberechtigten künftig nur noch bei umstrittenen oder staatspolitisch wichtigen Gesetzen und Beschlüssen des Grossen Rats obligatorisch an die Urne gerufen. Was im Grossen Rat unbestritten ist, soll nicht mehr obligatorisch zur Volksabstimmung gelangen. In der Vernehmlassung bei den Parteien und Organisationen ist diese Neuerung auf grosse Zustimmung gestossen. Demgegenüber ist die Aufhebung des unselbständigen Dekrets umstritten. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden und schlägt vor, am unselbständigen Dekret festzuhalten.

Der Grosse Rat wird im Frühling 2001 die Demokratiereform beraten. Das Volk wird frühestens Ende 2001 darüber befinden.

  • Staatskanzlei