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Staatsleitung als Gemeinschaftsaufgabe :
Verfassungsrat feierte Kantonsjubiläum

Die Staatsleitung ist im Aargau die gemeinsame Aufgabe von Volk, Parlament und Regierung. Der "iterative Prozess" mit der Beteiligung von Regierungsrat und Grossem Rat an der Planung entspricht der verfassungsrechtlichen Ordnung. Darauf wies am Jubiläumsakt des ehemaligen Verfassungsrates der Gastreferent Prof. Dr. Georg Müller hin.

Auf Einladung des Regierungsrates und auf Initiative des ehemaligen Verfassungs- und heutigen Regierungsrates Kurt Wernli trafen sich am Freitag über 120 der ehemals 200 Mitglieder des 1973-80 tätigen Verfassungsrates im Grossratssaal, um gemeinsam den Geburtstag des Kantons Aargau zu begehen. Im Zentrum der Feier standen Ansprachen des Staatsrechtsprofessors Georg Müller und des Gastgebers Kurt Wernli. Das eigens für diesen Anlass geschriebene Zweipersonenstück "Saubermann - und wie weiter?" des Aarauer Theaterschaffenden Hannes Leo Meier behandelte in drei Szenen die Frage, wie der Aargau politisch und sozial in 35, 70 und 100 Jahren aussehen könnte. Musikalisch umrahmt wurde der Anlass durch Streichmusik von Ludwig van Beethoven mit dem Aargauer Arion-Quartett.

Verfassungs-Zwang zur Zusammenarbeit

Staatsrechtsprofessor Georg Müller wies in seinen Gedanken zur Staatsleitung und Gewaltenteilung darauf hin, dass die Verfassungsgeber von 1980 die Staatsleitung als Gemeinschaftsaufgabe von Grossem Rat, Regierungsrat und Volk definiert hätten: Regierungsrat und Grosser Rat müssten bei der vorausschauenden Richtunggebung, bei den Grundsatzentscheiden der Politik zusammenarbeiten, das Volk habe das Vetorecht. Die im Aargau angewandte moderne Form der Gewaltenteilung gehe nicht davon aus, dass eine einzige Gewalt einen bestimmten Bereich alleine bestimme, sondern zwinge Parlament und Regierung zur Zusammenarbeit: Der Regierungsrat sei für die Impulsgebung, Aktivierung und Lenkung verantwortlich, der Grosse Rat für die politische Kontrolle der Vorbereitungsarbeiten der Regierung und für die Beschlussfassung.

Besonders differenziert sei dieses System in der politischen Planung, wo sich Regierungsrat und Grosser Rat "in einer Art Ping-Pong-Prozess" zu einigen hätten. Der "iterative Prozess" bei der Legislatur- und Finanzplanung entspreche somit der verfassungsrechtlichen Ordnung und dem modernen Gewaltenteilungs-Verständnis.

Verfassung im zweiten Anlauf gutgeheissen

Regierungsrat Kurt Wernli liess die achtjährige Arbeit des Gremiums an der nachmaligen Kantonsverfassung Revue passieren. Die Visionen der Leitsatzphase (beispielsweise Aufhebung der 11 Bezirke, Stimmrecht für niedergelassene Ausländer oder Wahl eines der beiden Ständeräte durch den Grossen Rat) mussten auf das politisch Realisierbare zurückgestutzt werden. Eine erste Version der neuen Kantonsverfassung wurde 1979 mir rund 30'000 gegen 23'000 Stimmen abgelehnt. Im zweiten Anlauf wurde das epochale Werk am 28. September 1980 vom Volk mit rund 35'000 zu 18'000 Stimmen gutgeheissen. Eine der damals zurückgestellten Visionen ist unterdessen doch noch Wirklichkeit geworden: Das fakultative Gesetzesreferendum gilt seit dem 1. Januar 2003.

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