Staatsbeiträge an unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen
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Grosser Rat hat 100'000 Franken bewilligt
Gemäss § 97 Absatz 2 der Kantonsverfassung sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen. Der Grosse Rat hat mit dem Budget 2003 einen Kredit von Fr. 100'000.-- bewilligt für Beiträge an Organisationen, die unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen betreiben.
Beitragsgesuche haben bereits der Anwaltsverband und die im Aargau tätigen Arbeitnehmerdachverbände (AGB, VAA, SYNA) gestellt. Weitere Organisationen sind eingeladen, ein Beitragsgesuch zu stellen.
Es gelten die folgenden Beitragsvoraussetzungen:
- Die Betreiberin der Rechtsauskunftsstelle muss eine privatrechtliche Organisation sein.
- Die Rechtsauskunftsstelle muss jedermann offen stehen (keine Beschränkung auf Mitglieder o.ä.).
- Die Erteilung der Rechtsauskünfte muss institutionalisiert sein (Regelmässigkeit, Publikation in Telefonverzeichnis, Presse etc.).
Das Beitragsgesuch muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Trägerorganisation der Rechtsauskunftsstelle.
- Für die Auskunftsstelle verantwortliche/n Person/en (inkl. Erreichbarkeit).
- Standort und Öffnungszeiten der Auskunftsstelle.
- Angaben zur Dienstleistung [Rechtsgebiete, Art der Auskunft (telefonisch, schriftlich, persönlich), Umfang/Tiefe der Auskünfte etc.].
- Mengengerüste der Jahre 1998 - 2002 (Zahl der Auskünfte und Gesamtstundenaufwand pro Jahr).
Beitragsgesuche können bis 25. März 2003 beim Departement des Innern, Generalsekretariat, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, eingereicht werden.