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Staatsanwaltschaft: Anklageerhebung

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat Anklage gegen einen 29-jährigen Schweizer erhoben. Es handelt sich dabei im Kanton Aargau um die erste Anklage, die nach Inkrafttreten der Via Sicura Richtlinien am 1. Januar 2013 erhoben wird, bei welchem der Vorwurf der vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln nicht in einem reinen Tempoexzess besteht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, durch die Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen zu sein.

Dies namentlich, indem er unter Alkohol- und Drogeneinfluss, durch grobes Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strassenverhältnisse und mit massiv übersetzter – wenn auch für sich gesehen noch innerhalb der Limiten des Art. 90 Abs. 4 SVG – Geschwindigkeit in einer unübersichtlichen, leichten Linkskurve ein angeblich schwankendes, voraus fahrendes Fahrzeug überholt hat.

Weitere Anklagepunkte sind das Nichttragen der Sicherheitsgurte, das mehrfache Fahren ohne Führerausweis und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren (unbedingt) und eine Busse von CHF 300.00.

Lieferwagen überschlagen

Der Beschuldigte fuhr am Mittwoch, 9. Januar 2013 um ca. 21.15 Uhr mit einem Lieferwagen auf der Kantonsstrasse von Rottenschwil in Richtung Bremgarten. Während eines Überholmanövers verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, worauf sich der Lieferwagen mehrmals überschlug und Totalschaden erlitt. Der Beschuldigte hat sich bei diesem Vorfall leicht verletzt, der Beifahrer blieb unverletzt.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres