Staatsanwaltschaft: Anklageerhebung
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat Anklage gegen einen 23-jährigen Schweizer erhoben. Es handelt sich dabei um den ersten Fall eines Raser nach Inkrafttreten der Via sicura Richtlinien am 1. Januar 2013.
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den heute 23-jährigen Schweizer Anklage wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt und eine Busse von 6000 Franken.
Mit strafbaren 63 km/h geblitzt
Der Beschuldigte fuhr am Samstag, 5. Januar 2013 in Unterbözberg mit strafbaren 63 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle der Kantonspolizei. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle entzogen und das Fahrzeug wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.
Das Fahrzeug wurde auf Ersuchen der Leasingfirma und nach sofortiger Vertragsauflösung zwischen der Leasingfirma und dem Beschuldigten der Leasingfirma zurück gegeben.
Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.