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SRK will weitere Sparvorschläge :
Staatsvoranschlag 2004: Detailberatung aufgenommen

Die Staatsrechnungskommission des Grossen Rates (SRK) hat die Detailberatungen des Staatsvoranschlags 2004 begonnen. Sie beauftragt den Regierungsrat, weitere Einsparungen vorzuschlagen.

Die grossrätliche Staatsrechnungskommission (SRK) hat an ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2003 mit den Beratungen zum Voranschlag 2004 begonnen. Sie bedankt sich bei Regierung und Verwaltung für die grosse Arbeitsleistung im Budgetprozess.

Die SRK anerkennt die Sparanstrengungen des Regierungsrates in Form der bereits aufgezeigten Entlastungsmassnahmen. Eine Mehrheit der SRK hätte jedoch erwartet, dass der Regierungsrat seine Bemühungen weiterführt, damit er dem Grossen Rat ein ausgeglichenes Budget hätte präsentieren können.

Ein Rückweisungsantrag der SVP wurde nur sehr knapp mit 8 zu 7 Stimmen verworfen. Die SRK hat entschieden, die Detailberatungen aufzunehmen und intensiv am Budget und den Entlastungsmassnahmen zu arbeiten. Der Regierungsrat wurde aber gleichzeitig beauftragt, der SRK weitere Sparmöglichkeiten in der Höhe von rund 30 Millionen Franken aufzuzeigen. Dabei sind die Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren ausdrücklich ausgeschlossen. Der Rückweisungsantrag konnte nur durch diesen Zusatzauftrag knapp verhindert werden.

SP, EVP und Grüne sind mit dem Voranschlag inhaltlich nicht zufrieden. Sie lehnen einen Teil der Sparmassnahmen ab, da ein schmerzhafter Abbau von staatlichen Leistungen befürchtet wird und ein wesentlicher Teil der Einsparungen zulasten des Personals geht. Eine Erhöhung der Lohnsumme um nur 0.25 % sei für das Personal nicht zumutbar. Die Entlastung des Staatshaushaltes sei zu einseitig durch Ausgabenkürzungen vorgesehen. Die Erhöhung der Einnahmen müsse ebenso in Erwägung gezogen werden. Weiter wurde kritisiert, dass einzelne Bereiche wie die Strassenrechnung von Sparmassnahmen stets ausgeschlossen werden.

Die bürgerliche Mehrheit setzt die Priorität klar auf die Erreichung eines ausgeglichenen Budgets. Sie kritisiert, dass bei der Zentralverwaltung der Rotstift zuwenig angesetzt wurde. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen genügen nach Ansicht der Bürgerlichen nicht, da Investitionen vertagt und Lasten auf die Gemeinden verschoben werden. Nur etwa ein Drittel der Massnahmen seien echte Einsparungen.

Nach den nun folgenden Detailberatungen der SRK erfolgt der Beschluss der Lohnsumme im Grossen Rat voraussichtlich am 25. November 2003. Der übrige Voranschlag soll im Dezember im Grossen Rat behandelt werden.

  • Staatskanzlei