Sportzentrum-Bau auf dem Mutschellen mit Auflagen erlaubt
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Beschwerde-Entscheide des Regierungsrates
Das Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum "Burkertsmatt" in den Mutschellen-Gemeinden Widen und Rudolfstetten-Friedlisberg kann gebaut werden. Der Regierungsrat macht den Bauherren allerdings verschiedene Auflagen.
Der Gemeindeverband "Sport-, Freizeit- und Begegbungszentrum Burkertsmatt" der Gemeinden Widen, Rudolfstetten-Friedlisberg und Berikon möchte eine gemeinsame Dreifach-Turnhalle mit Aussenanlagen errichten und diese für regionale Sport- und Kulturanlässe nutzen. Gegen die Baubewilligungen der Gemeinderäte von Widen und Rudolfstetten-Friedlisberg und des kantonalen Baudepartements gingen diverse Beschwerden ein. Die Anwohner des neuen Zentrums fürchteten vor allem Lärm- und Lichtbelästigungen.
Der Regierungsrat hat die Beschwerden im Hauptantrag (Aufhebung der Baubewilligung) zurückgewiesen. In verschiedenen Punkten (Betriebszeiten, Beleuchtung, Beschallung, Anzahl Grossanlässe) verlangt der Regierungsrat aber eine Ergänzung der Baubewilligung, die er deshalb an die Gemeinderäte zurückgewiesen hat. Falls der Entscheid des Regierungsrates nicht ans Verwaltungsgericht und von dort ans Bundesgericht weitergezogen wird, kann also voraussichtlich dieses Jahr mit dem Bau der "Burkertsmatt" begonnen werden.
Auflagen für Betrieb
Eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung braucht es laut Regierungsrat nicht, dafür ist die "Burkertsmatt" zu klein. Gemäss Regierungsratsbeschluss werden die Lärmschutz-Vorschriften im Normalbetrieb der geplanten Anlage nicht verletzt. Die Betriebszeiten (Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr, am Sonntag von 8 bis 20 Uhr) sollen als Auflage in die Bewilligung aufgenommen werden. Für die Beschallungs-Anlage muss das öffentliche Auflageverfahren nachgeholt werden. Die Lautsprecheranlage auf dem Beach-Volleyball-Feld darf nur eingeschränkt eingesetzt werden. Auch für die Beleuchtung gelten die normalen Betriebszeiten. Hier ist das Auflageverfahren in den Gemeinden ebenfalls nachzuholen.
3 Grossanlässe pro Jahr erlaubt
Zusätzlich zum Normalbetrieb sind acht weitere Anlässe pro Jahr erlaubt, wovon drei Grossanlässe (z.B. ein kantonales Schwingfest) mit verlängerten Betriebszeiten. Diese drei Grossanlässe benötigen eine Extrabewilligung der Gemeinden. Weder das Parkplatz- noch das Strassenangebot müssen aber auf diese Spitzenbelastungen ausgerichtet werden. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil eine Umlagerung des Besucherverkehrs vom privaten auf den öffentlichen Verkehr mit einem Maximalangebot an Parkplätzen nicht erreichbar ist. Reichen die 176 Parkplätze dennoch nicht aus, so haben die Betreiber einen Shuttledienst zu ausserhalb gelegenen ad-hoc-Parkplätzen einzurichten.
Pflanzerbach: Einsprachen abgewiesen
In einer Nebenfrage - Öffnung und Verlegung des bisher eingedolten Pflanzerbachs - hat der Regierungsrat alle Einsprachen vollumfänglich abgewiesen oder ist mangels Legitimation der Beschwerdeführenden gar nicht erst darauf eingetreten. Die Beschwerdeführenden befürchteten, dass nach der Bachöffnung die Sanierung der Hasenbergstrasse nicht mehr vorgenommen werden könne. Ein Augenschein des Baudepartements ergab jedoch, dass diese Befürchtung nicht stichhaltig ist.