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Spitalkonzeption ermöglicht bedarfsgerechte Planung :
Das Departement Gesundheit und Soziales nimmt Stellung zu den Vorwürfen

Mit der Spitalkonzeption wird der Regierungsrat die Planung für eine bedarfsgerechte und qualitativ gute Spitalplanung behandeln. Aus allen mit den Spitälern erfolgreich geführten Verhandlungen verbleiben einzig noch Differenzen mit dem Kantonsspital Baden.

Im Vorfeld zur regierungsrätlichen Beratung der Spitalkonzeption sind von einzelnen Grossrätinnen und Grossräten sowie von Verwaltungsrat und Leitung des Kantonsspitals Baden (KSB) Befürchtungen zu den beantragten Anpassungen im Leistungsauftrag des KSB laut geworden.

Dazu ist folgendes festzuhalten:

- Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) gibt in Artikel 39 den Kantonen den Auftrag, eine Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung aufzustellen. Diese wird im Kanton Aargau über die neue Spitalkonzeption mit den Leistungs-aufträgen umgesetzt. Entsprechend werden Beschwerden gegen die Leistungsaufträge durch den Bundesrat entschieden.

- Während dreiviertel Jahren ist intensiv mit den Spitälern verhandelt worden. Dabei wurde mit allen Spitälern Einigkeit erzielt bis auf drei Bereiche, welche das KSB betreffen und rund 250 von total jährlich 70'000 stationären Fällen in allen Spitälern ausmachen.

Der Regierungsrat wird am Mittwoch im Anschluss an seine Sitzung an einer Medienkonferenz über den Stand der Arbeiten zur Spitalkonzeption informieren.

  • Departement Gesundheit und Soziales