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Spitalimmobilien wechseln die Hand :
Kanton überträgt Spitalliegenschaften an Kantonsspitäler

Die Kantonsspitäler sind neu Eigentümer und nicht mehr Mieter der Spitalliegenschaften. Der Kanton Aargau hat die Liegenschaften diese Woche dem Kantonsspital Aarau und dem Kantonsspital Baden übertragen. Die Spitäler sind neu auch zuständig für die Finanzierung von Bauinvestitionen.

Sacheinlage für Aktienkapitalerhöhung

Die Übertragung der Spitalliegenschaften stützt sich auf das vom Grossen Rat am 10. Mai 2011 beschlossene Dekret über die Teilrevision des Spitalgesetzes. Gemäss diesem Dekret wurde die Übertragung der Spitalliegenschaften vom Kanton Aargau an die Spitalaktiengesellschaften durch sogenannte Sacheinlageverträge geregelt. Das bedeutet, dass der Kanton Aargau die Spitalliegenschaften als Sacheinlage für eine Aktienkapitalerhöhung der Spitalaktiengesellschaften einbringt. Der Wert der übertragenen Liegenschaften beträgt beim KSA 223,8 Millionen Frankenund beim KSB CHF 108,5 Millionen . Der Aufwertungsgewinn wird der Verwaltungsrechnung über eine Periode von zwölf Jahren gutgeschrieben.

Finanzierungshilfen für Bauinvestitionen

Mit der Übertragung der Liegenschaften sind die Kantonsspitäler neu auch für die Finanzierung der Bauinvestitionen zuständig. Für neue Bauinvestitionen gewährt der Kanton den Spitälern während einer Übergangszeit von zwölf Jahren Finanzierungshilfen. Der Grosse Rat hat hierfür eine Höherverschuldung des Kantons von einer Milliarde Franken beschlossen.

Übertragung an PDAG

Die Übertragung der betriebsnotwendigen Immobilien an die PDAG (Wert 81,3 Mio. Franken) folgt zu einen späteren Zeitpunkt.

  • Departement Finanzen und Ressourcen