Spitalgesetz: Abschluss der Kommissionsberatung
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Stossrichtung des Regierungsrates weitgehend bestätigt
Die grossrätliche Kommission hat die 2. Beratung des Spitalgesetzes abgeschlossen. Den Vorschlägen des Regierungsrates wurde weitgehend und mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
Unter dem Präsidium von Grossrat Heinrich Schweizer hat die grossrätliche Kommission zur Beratung des Spitalgesetzes die Vorlage des Regierungsrates an insgesamt 4 Sitzungen behandelt und mit deutlicher Mehrheit zuhanden der 2. Beratung im Grossen Rates verabschiedet. Die Zielsetzungen und die Stossrichtung des Regierungsrates fanden grossmehrheitlich die Zustimmung der Kommission.
Eine wesentliche Änderung gegenüber der regierungsrätlichen Fassung betrifft die Frage der Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Spitalaktiengesellschaften. Demnach sollen für den Einsitz im Verwaltungsrat gewisse Ausschlusskriterien gelten, indem für die Mehrheit der Mitglieder eines Verwaltungsrates die Unabhängigkeit gegenüber Leistungseinkäufern und Leistungserbringern statuiert wird.
Trotz der im Gesetz festgelegten Mindestbeteiligung des Kantons von 70 % will die Kommission das Recht zur Übertragung von Aktien nicht dem Regierungsrat übergeben, sondern in der Zuständigkeit des Grossen Rates behalten.
Eine weitere grundsätzliche Änderung betrifft die Zuständigkeit zur Festlegung der Spitalstandorte. Diese soll neu anstelle des Grossen Rates dem Regierungsrat zustehen und damit auf die gleiche staatspolitische Ebene gelegt werden wie der Erlass der Spitalkonzeption und die Erteilung der Leistungsaufträge an die einzelnen Spitäler.
Die Beratungen des Grossen Rates zum Spitalgesetz sollen im Februar 2003 und die Volksabstimmung am 18. Mai 2003 stattfinden.