Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Spitalfinanzierung: So nicht! :
Aargauer Regierung lehnt KVG-Revisionsvorlage des Bundes ab

Die Spitalfinanzierung darf nicht auf dem Buckel der obligatorisch Versicherten und der Steuerzahlenden neu geregelt werden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau fordert deshalb den Abbruch der entsprechenden Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und die Erarbeitung neuer Finanzierungs-Grundlagen.

Der Kanton Aargau anerkennt den dringenden Reformbedarf in verschiedenen Bereichen der Krankenversicherung, insbesondere bei der Spitalfinanzierung. Aufgrund einer Reihe von schwerwiegenden Mängeln lehnt er jedoch die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in die Vernehmlassung gegebene zweite Revisionsvorlage zum Krankenversicherungsgesetz (KVG) ab. Er stellt den Antrag, eine Expertenkommission zur Finanzierung des Gesundheitswesens einzusetzen und deren Empfehlungen danach in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Bis zur Vorlage des revidierten Gesetzes wäre durch eine Mini-Gesetzesänderung sicherzustellen, dass die Kantone und damit die Steuerzahlenden nur die stationäre Behandlung von Grundversicherten subventionieren müssen.

Die Aargauer Regierung wirft dem EDI unter anderem vor, sein Gesetzesentwurf nehme auf die Finanzen der Kantone keine Rücksicht: Würden die EDI-Vorschläge verwirklicht, so käme dies die Kantone und damit die Steuerzahlenden auf mindestens 750 Millionen Franken zu stehen.

Die Vorlage ergebe auch sozialpolitisch keinen Sinn, weil sie eine Umverteilung von unten nach oben bewirken würde: Zusatzversicherte, die mehrheitlich in besseren wirtschaftlichen Verhältnissen leben, würden zu Lasten der Steuerzahlenden und der Grundversicherten deutlich entlastet. Staatliche Finanzhilfen sollen nach Auffassung der Aargauer Regierung aber ausschliesslich jenen zugute kommen, die dies wirklich brauchen. Die Aargauer Regierung lehnt zudem aus Kostengründen eine Mitfinanzierung des "teilstationären Bereichs" durch Steuergelder aus den Kantonen ab.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau wendet sich ferner gegen die im Gesetzesentwurf vorgesehene Mitfinanzierung der Privatspitäler durch Steuergelder. Dieser ordnungspolitische Sündenfall würde einer kalten Verstaatlichung der Privatspitäler den Weg ebnen und die Kantone wegen der Planungs- und Kontrollpflicht vor kaum lösbare Vollzugsprobleme stellen.

Als positive Elemente des Gesetzesentwurfes würdigt die Aargauer Regierung unter anderem die leistungsbezogene Finanzierung, den fixen Kostenteiler zwischen Kantonen und Krankenkassen sowie die verbesserten Führungs- und Kontrollinstrumente.

  • Staatskanzlei