Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Spital- und Psychiatriekonzeption genehmigt :
Qualität und Effizienz in der Leistungserbringung

Als erster Schweizer Kanton hat der Aargau eine leistungsorientierte Spital- und Psychiatriekonzeption erlassen. Für die strittige arterielle Gefässchirurgie sollen die Kantonsspitäler Aarau und Baden gemeinsam einen Lösungsvorschlag ausarbeiten.

Mit dem Erlass der Spital- und der Psychiatriekonzeption 2015 durch den Regierungsrat wird die Spitalkonzeption 2005 durch eine leistungsorientierte Spital- und Psychiatriekonzeption abgelöst. Der Kanton kommt mit diesen Konzeptionen seiner in Art. 39 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verankerten Pflicht zur Bedarfsplanung in der stationären Spitalversorgung nach. Die Spitalkonzeption tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft und sollte bis ins Jahr 2015 die Qualität und Effizienz in der Leistungserbringung und damit auch die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten in den Grundzügen sicherstellen.Während mehrerer Monate wurde mit den Spitälern intensiv über die Leistungsaufträge verhandelt und für praktisch alle der 70'000 in den Aargauer Spitälern behandelten stationären Fälle eine Einigung gefunden. Umstritten blieben Anpassungen der Leistungsaufträge für das Kantonsspital Baden (KSB) in den drei Subdisziplinen "grossen" Thoraxchirurgie, interventionelle Angiologie und arterielle Gefässchirurgie sowie Nuklearmedizin, welche insgesamt rund 250 Fälle jährlich betreffen.

Bildung von Kompetenzzentren

In der akuten Spitalversorgung zeichnet sich ein zunehmender Spezialisierungsprozess in allen Gebieten der Medizin ab. Dies gilt insbesondere auch in der Chirurgie (z.B. Schwerpunkttitel Gefässchirurgie). Um diese Spezialisierung und die Ausbildung der Ärzte auf einem hohen qualitativen Niveau halten zu können steht die Bildung von Kompetenzzentren mit ausreichenden Fallzahlen im Vordergrund. Damit kann ein 24-Stunden-Dienst mit Fachärzten aufrechterhalten und eine effiziente Führung des Betriebes gewährleistet werden.

Im Bereich der "grossen" Thoraxchirurgie (resezierende Lungenchirurgie) werden relativ wenig Eingriffe im Kanton Aargau vorgenommen, im KSB nur 20, im KSA 40 Fälle pro Jahr. Die Konzentration in einem Zentrum im KSA stellt genügende minimale Fallzahlen pro Chirurg und Zentrum sicher. In der interventionellen Angiologie und arteriellen Gefässchirurgie erreicht der Kanton Aargau bevölkerungsmässig die minimale Grösse für ein gefässchirurgisches Zentrum, um die empfohlene Anzahl Eingriffe pro Fachchirurg und die Notfallbereitschaft zu sichern. Der Regierungsrat lädt die Verwaltungsräte von KSB und KSA ein, dem Departement Gesundheit und Soziales innert dreier Monate einen Konzeptentwurf zur Errichtung eines Aargauer Gefässzentrums mit zwei Standorten gemäss den in der Spitalkonzeption definierten Rahmenbedingungen zur Genehmigung vorzulegen.

In der stationären Nuklearmedizin werden die Kompetenzen im KSA zentralisiert. Die Konzentration der teuren Grossgeräte an einem Standort stellt eine hohe Auslastung sicher. Zudem müssten auch im KSB die Räume erneuert werden. Im Betrieb (ohne Personalkosten) resultieren Einsparungen von 120'000 Franken pro Jahr. Im KSB wird - entsprechend der Funktion als Schwerpunktspital für den Ostaargau - die ambulante Diagnostik für die medizinischen Disziplinen weitergeführt.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat