Sozialpartnergespräch – Rückblick und Ausblick
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Austausch mit den Wirtschaftsverbänden
Die bevorstehende parlamentarische Beratung des Standortförderungsgesetzes, die wirtschaftliche Entwicklung, Aktualitäten im Bereich der Personenfreizügigkeit mit der EU sowie die arbeitsmarktliche Zulassungspolitik für Drittstaaten standen im Zentrum des diesjährigen Sozialpartnergesprächs.
Regierungsrat Kurt Wernli: "Das Standortförderungsgesetz soll die langfristige Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Wirtschafts- und Wohnstandort sicherstellen. Die systematische Standortentwicklung, die unbürokratische Unterstützung ansässiger Unternehmen, ein schlagkräftiges Standortmarketing und ein kantonales Dachmarketing sind die Kernelemente des Gesetzes." Mit dem Gesetz soll eine Gesetzesgrundlage für diese wichtigen kantonalen Aufgaben geschaffen werden, wie dies in den meisten andern Kantonen auch der Fall ist. Regierungsrat Wernli stellte aber auch klar, dass eine einzelbetriebliche Förderung genauso ausgeschlossen bleibt wie eine einseitige Branchenförderung.
Migrationsamt Kanton Aargau (MKA)
Die Weiterführung der Personenfreizügigkeit sowie deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien, über die am 8. Februar 2009 das Volk abstimmt, werden vom Kanton Aargau mit Nachdruck unterstützt. Die bisherigen Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit sind durchwegs positiv. Sie hat massgebend zum Wirtschaftswachstum der letzten Jahre beigetragen. Dies insbesondere dank des markant vergrösserten Rekrutierungsmarkts für Fach- und Hilfspersonal und des privilegierten Zugangs schweizerischer Unternehmen zum EU-Markt. Zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Erhaltung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz ist die Weiterführung des bilateralen Wegs mit der EU unabdingbar. Dank des konsequenten Vollzugs der Ausländergesetzgebung und der flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndumping werden durch die schrittweise und kontrollierte Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien keine besonderen Schwierigkeiten erwartet.
Informiert wurde auch über die Erteilung von Bewilligungen für erwerbstätige Personen aus Drittstaaten (Nicht-EG/EFTA-Staaten) gemäss den Zulassungsvoraussetzungen, die seit dem Inkrafttreten der neuen Ausländergesetzgebung am 1. Januar 2008 gelten. Gegenüber dem Vorjahr wurden für die aargauische Wirtschaft sowohl für Aufenthalts- als auch für Kurzaufenthaltsbewilligungen mehr Kontingente benötigt. Auch für Angehörige aus den (neuen) EG-8-Staaten wurden mehr Bewilligungen beider Kategorien erteilt.
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Nach einem guten Start ins 2008 konnte sich die Realwirtschaft in den meisten Branchen trotz den extremen Problemen an den Finanzmärkten recht gut halten. Insbesondere der Privatkonsum blieb auf hohem Niveau erhalten. Die grosse Kapitalvernichtung und die aktuellen Entwicklungen in der Exportwirtschaft werden zu einer starken gesamtwirtschaftlichen Abschwächung im Jahr 2009 führen. Vorläufig davon verschont bleiben wird der im Aargau ansässige starke Industriebereich der Energieausrüstungen, welcher 2009 die Binnenkonjunktur stützen wird. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit beobachtet die Entwicklungen am Arbeitsmarkt aufmerksam und wird seine Leistungen für Stellensuchende den Bedürfnissen laufend anpassen.