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Sozialhilferegelung hat sich bewährt :
Weiterführung der Kürzung beim Grundbedarf I

Die Sozialhilfe-Aufwendungen für Kanton und Gemeinden sollen im Aargau nicht weiter steigen. Der Regierungsrat hat beschlossen, die bisher gültige Regelung beim Grundbedarf I bis Ende 2002 weiterzuführen.

Auf den 1. Januar 1999 hat der Kanton Aargau bei der Bemessung der Sozialhilfe die neuen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) übernommen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat damals beschlossen, den Grundbedarf I - befristet auf zwei Jahre - um 5 Prozent zu kürzen. Der Grundbedarf I umfasst die Leistungen für den täglichen Bedarf wie Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung, Schuhe, Energie, Telefon, Radio, Fernsehen, Haftpflichtversicherungen, Verkehrsauslagen oder Vereinsbeiträge. Die Wohnungskosten sowie die medizinische Grundversorgung (Krankenversicherung, Zahnarztkosten etc.) werden separat nach Aufwand abgegolten.

Aufgrund der Neuregelung ergaben sich für den Kanton gegenüber den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge Mehraufwendungen von rund 1,5 Millionen Franken und für die Gemeinden von rund 3 Millionen Franken. Trotz der 5-Prozent-Kürzung beim Grundbedarf I liegt der Mehraufwand gegenüber den früheren kantonalen Richtlinien noch immer bei rund 10 Prozent.

Bewährtes weiterführen

Die jetzt geltende Regelung hat sich bewährt, unzumutbare Härten konnten vermieden werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage des Kantons Aargau hat der Regierungsrat deshalb beschlossen, die 5-prozentige Kürzung des Grundbedarfs I für weitere zwei Jahre, d.h. bis Ende 2002, weiterzuführen. Der Grundbedarf I beläuft sich für eine alleinstehende Person somit nach wie vor auf 960 Franken pro Monat. Eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern unter 16 Jahren erhält 2'052 Franken.

Keine Änderung erfährt der Grundbedarf II. Dieser bezweckt die regional differenzierte Erhöhung des Grundbedarfs I und soll die soziale Integration erleichtern. Der Grundbedarf II bewegt sich für eine alleinstehende Person zwischen 45 und 100 Franken pro Monat. Bei Haushaltungen von vier und mehr Personen liegt er zwischen 100 und maximal 215 Franken.

Im Laufe des Jahres 2002 wird der Regierungsrat eine Neubeurteilung der Sozialhilfekosten vornehmen und über eine allfällige Anpassung des Grundbedarfs I entscheiden.

  • Staatskanzlei