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Sozialhilfe: Steigende Kosten :
Der Kanton Aargau reagiert mit einem Massnahmenpaket

Obwohl die Wirtschaft wieder mehr Personal einstellt, bleibt die Zahl der Sozialhilfebeziehenden konstant. Die Sozialhilfekosten sind jedoch erneut deutlich angestiegen: zwischen 2004 und 2005 um 17,8 %, zwischen 2005 und 2006 um 15,5 %. Erwerbslosigkeit stellt einen Hauptgrund dar, der in die Abhängigkeit von Sozialhilfe führt.

Im Kanton Aargau hält die gute Konjunktur an und wirkt sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus. Davon profitieren vor allem Fachkräfte, Kaderleute und Lehrabgänger. Für Stellensuchende ohne Ausbildung oder mit geringen beruflichen Qualifikationen ist es hingegen schwieriger geworden, eine Arbeit zu finden. So bleibt oft nur der Gang zum Sozialamt, damit der Lebensunterhalt gesichert werden kann.

Gründe für die zunehmenden Kosten der Sozialhilfe sind zum Beispiel die gestiegene Zahl von Alleinlebenden und Alleinerziehenden, Jugendlicher ohne Berufsausbildung, Älterer, die keine Arbeit mehr finden oder jener Gruppe, die arbeitet, aber zuwenig verdient, um davon leben zu können (working poor). Die gute Konjunkturlage wird sich erst langfristig auf die Kosten der Sozialhilfe auswirken.

Die zunehmenden Kosten der Sozialhilfe erfordern gesamtheitliche Betrachtungsweisen und Massnahmen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat unter Berücksichtigung dieses Aspektes das Projekt der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) in Auftrag gegeben, sowie dem Departement Gesundheit und Soziales für zwei Pilotprojekte (Einarbeitungszuschüsse und Aussendienstmitarbeiter) die nötigen finanziellen Mittel zugesprochen.

Drei zukunftsweisende Projekte

Der Pilotversuch "Netzwerk IIZ" startete bereits 2003 und wurde 2006 auf den ganzen Kanton ausgeweitet. Als wesentliche Akteure sind das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), die Invalidenversicherung und der kantonale Sozialdienst engagiert. Durch die gemeinsame Bearbeitung eines Antrages kann rasch eine adäquate Lösung gefunden werden. Ziel bleibt die rasche berufliche Wiedereingliederung. Der Pilotversuch soll bis Frühjahr 2009 abgeschlossen werden.

Die Invaliden- (IV) und die Arbeitslosenversicherung (ALV) haben die Möglichkeit, Arbeitgebern Einarbeitungszuschüsse auszurichten, um die berufliche Wiedereingliederung zu erleichtern. Die Sozialhilfe kennt dieses Instrument bisher nicht. Mit Zuschüssen soll im Rahmen des Projektes das finanzielle Risiko des Arbeitgebers, der eine Sozialhilfe beziehende Person einstellt, während einer gewissen Zeit reduziert werden. Ab Sommer 2007 wird dazu ein 2 ½ Jahre dauerndes Pilotprojekt gestartet.

Zusammen mit den Gemeinden Baden, Ober- und Untersiggenthal sowie Hunzenschwil wird zudem ein Projekt realisiert, das der Missbrauchsprävention dient. Ziel ist es, die Qualität der Datenerhebung über die Gesuchstellenden durch einen neutralen Aussendienst zu verbessern. Der Aussendienstmitarbeiter wird in jedem Fall eingeschaltet - nicht nur im Verdachtsfall. Seit Anfang Mai 2007 ist dieser Mitarbeiter bereits operativ tätig. Nach einem Jahr soll geprüft werden, ob die Ziele erreicht werden konnten und ob das Vorgehen auf alle Gemeinden ausgedehnt werden soll.

Ausführliche Unterlagen finden Sie unter: www.ag.ch

  • Departement Gesundheit und Soziales