Sofortmassnahmen grösstenteils umgesetzt
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51 unbewachte Bahnübergange wurden sicherer
In enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, den Bahnunternehmen sowie den zuständigen Bundesstellen hat das Baudepartement durch Sofortmassnahmen 51 unbewachte Bahnübergänge auf Kantonsstrassen im Aargau geschlossen oder sicherer gemacht. Ende Juni 2005 konnten die Arbeiten abgeschlossen werden.
Im Januar 2005 wurden auf Initiative des Baudepartements von einem Expertengremium 66 unbewachte Bahnübergänge auf Kantonsstrassen im Kanton Aargau in Bezug auf Sicherheitsmängel inspiziert. Die Arbeitsgruppe, der Vertretungen der betroffenen Gemeinden, den Bahnunternehmungen AAR bus+bahn, BDWM und SBB sowie dem Bundesamt für Verkehr (BAV), dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) sowie der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) angehörten, legten in der Folge nötige Sofortmassnahmen zur Sicherung dieser Übergänge fest.
Neben der Schliessung von 5 Übergängen wurden 46 Anlagen durch geeignete Eingriffe sicherer gemacht. Ziele dieser Massnahmen waren einerseits die Verbesserung der Sichtbarkeit der Übergänge, andererseits das Schärfen des Sensoriums der Verkehrsteilnehmenden für die gefahrenträchtigen Situationen. Viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wissen nicht mehr, dass das Signal "Andreaskreuz" vor einem unbewachten Bahnübergang eigentlich einen Sicherheitshalt verlangt. Das Nachrüsten mit zusätzlichen Signalen, welche vom Strassenverkehr her besser bekannt sind wie etwa "Stopp", "Kein Vortritt" oder Haltebalken , sollen die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden erhöhen. All diese Massnahmen haben den Vorteil, dass sie einfach und rasch realisierbar sind.
Arbeiten grösstenteils abgeschlossen
Entsprechend konnten bereits Ende Juni 2005 die Arbeiten an 51 Übergängen auf Kantonsstrassen abgeschlossen werden. An 15 weiteren Übergängen sind noch zusätzliche Abklärungen nötig, wie zum Beispiel die Evaluation des genauen Standorts der Signalisation. Bei anderen muss erst noch das Einverständnis der Grundeigentümer zur Schliessung eingeholt werden.
Die nun grösstenteils abgeschlossenen Sofortmassnahmen ersetzen nicht die grundsätzlichen Sanierungsarbeiten an Bahnübergängen, welche gemäss der vom Bund gesetzten Frist bis im Jahre 2011 ausgeführt sein müssen. Die nun platzierten Zusatzsignalisationen würden bei einer umfassenden Sanierung des betreffenden Übergangs durch den Einbau einer Schranke oder einer Gleisverlegung auf diesen Zeitpunkt hin wieder entfernt.