Sirenentest am Mittwoch, 3. Februar 2016
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Kanton Aargau erarbeitet erweitertes Konzept für Kriseninformation und Evakuierungen
Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 3. Februar 2016, findet deshalb in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen. - Der Kanton Aargau entwickelt zurzeit ein erweitertes Konzept für Kriseninformation und Evakuierungen; die Umsetzung ist bis Ende 2017 geplant.
Um 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausgelöst; ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14.00 Uhr wiederholt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm" getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Rund 7'800 Sirenen gibt es in der Schweiz, davon 363 stationäre und 250 mobile Sirenen im Aargau
In der Schweiz gibt es heute rund 7'800 Sirenen des Zivilschutzes, die über das ganze Land verteilt sind und mit denen sich der "Allgemeine Alarm" auslösen lässt. Davon befinden sich 5'000 stationär auf den Dächern, 2'800 mobile Sirenen, die auf Autos befestigt werden können und für die Alarmierung in abgelegenen Gegenden vorgesehen sind. Unterhalb von Stauanlagen können 700 Kombisirenen auch für die Auslösung des "Wasseralarms" eingesetzt werden. Im Kanton Aargau werden die 363 stationären Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Davon können 15 Kombisirenen mit "Allgemeinem Alarm" und "Wasseralarm" ausgelöst werden. Diese sind unterhalb der Stauanlagen Bremgarten-Zufikon und Wettingen stationiert.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der "Wasseralarm" ertönt immer erst nach dem Zeichen "Allgemeiner Alarm" und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website www.sirenenalarm.ch(öffnet in einem neuen Fenster). Die wichtigsten Informationen können auch auf Teletext, Seite 680 / 681, nachgelesen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die alljährliche Massnahme zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Sirenen im Kanton Aargau.
Kanton Aargau erarbeitet erweitertes Konzept für Kriseninformation und Evakuierungen
Es ist eine Kernaufgabe des Bevölkerungsschutzes, sich mit den verschiedensten Katastrophen- und Schadensereignisszenarien auseinanderzusetzen und mit einer sorgfältigen, vorausschauenden Planung gute Voraussetzungen für die Bewältigung zu schaffen. Grosse Herausforderungen stellen zum Beispiel Evakuierungen von bestimmten Gebieten vor, während oder nach einem Ereignis dar. Der Kanton Aargau erarbeitet in diesem Zusammenhang ein erweitertes Konzept für die Kriseninformation und Evakuierungen. Bis Ende 2017 soll ein flächendeckendes Netz mit kommunalen Informations- und Sammelstellen eingerichtet werden.
In die Entwicklung des Konzepts fliessen auch Erkenntnisse der Sicherheitsverbundsübung 2014 ein, in welcher landesweit die Bewältigung der Folgen eines längerdauernden, totalen Stromausfalls geübt wurde. Dabei zeigte sich, dass in einem solchen Fall rasch auch die elektronischen Kommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Handynetz, Internet, Radio- und TV-Sender usw.) betroffen wären. Aus diesem Grund sollen im ganzen Kantonsgebiet kommunale Informations- und Sammelstellen vorbereitet und die Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Merkblatt proaktiv informiert werden, wo diese sich in ihrer Gemeinde oder Region befinden. Die Bevölkerung kann sich so bei einer Krisensituation oder einem Katastrophenereignis und bei Ausfall der elektronischen Kommunikationsmittel vor Ort informieren oder Informationen an die Behörden weitergeben. Neben dem Informationsaustausch dienen die bezeichnenden Orte auch als Sammelstelle bei Evakuierungen.
Das erweiterte Konzept für Kriseninformation und Evakuierungen wird gemäss Vorgaben des Bundes entwickelt und kann sowohl bei lokal und regional begrenzten als auch bei grossräumigen Ereignissen im ganzen Kanton angewandt werden. Die Planung und Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Regionalen Führungsorganen (RFO). Sie verfügen mit den Zivilschutzorganisationen über geeignete Mittel, um die verschiedenen Anlaufstellen betreiben zu können. Im Falle einer Evakuierung werden sämtliche Prozesse durch den bereits gebildeten Sonderstab Evakuierung vom Kantonalen Führungsstab geleitet.