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Sirenentest 2005 :
Jährlicher Test auch im Aargau

Am kommenden Mittwoch, 2. Februar 2005, findet um 1330 Uhr in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Landesweit werden über 8'500 Sirenen (davon knapp 10 % im Kanton Aargau) auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Mit diesen Sirenen wird die Bevölkerung im Katastrophen- und Kriegsfall alarmiert. Der Sirenentest vom 2. Februar erfolgt in zwei Phasen. Ab 1330 Uhr wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausgelöst, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf dieser Test bis 1400 Uhr wiederholt werden. Ab 1415 Uhr bis spätestens 1500 Uhr wird in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm" getestet (betrifft zurzeit im Kanton Aargau nur die Gemeinden entlang der Limmat unterhalb von Wettingen). Der Wasseralarm besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Bei beiden Tests sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Bei einem echten "Wasseralarm" wird immer zuerst der "Allgemeine Alarm" ausgelöst. Der Wasseralarm bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuchs im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" sowie - für den Wasseralarm - auf den örtlichen Merkblättern. Weitere Informationen über den Sirenentest finden sich auch im Internet unter:www.bevoelkerungsschutz.ch>/a>Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

  • Departement Gesundheit und Soziales