Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

"Shelters for Refugees" als temporäre Asylunterkünfte :
Ehemaliger A3-Werkhof in Frick als möglicher Standort evaluiert

Der Kanton Aargau verfolgt bei der Unterbringung von Asylsuchenden die Strategie "oberirdisch vor unterirdisch". Um dem Grundsatz auch in besonderen Lagen entsprechen zu können, hat das Departement Gesundheit und Soziales "Shelters for Refugees" getestet und beschafft. Der ehemalige A3-Werkhof in Frick ist ein möglicher Standort. Die temporären mobilen Infrastrukturen wurden heute im Rahmen der Bevölkerungsschutzkonferenz 2015 in Brugg vorgestellt.

Der Kanton Aargau ist angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen dringend darauf angewiesen, innert kurzer Zeit zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen zu können. Dabei verfolgt der Kanton die Strategie, nach Möglichkeit oberirdisch statt unterirdisch unterzubringen und in diesem Rahmen auch temporäre mobile Infrastrukturen zu benutzen. Konkret geht es zum einen um Wohncontainer, zum andern um Zeltinfrastrukturen. Nach dem in diesem Sommer erfolgreich durchgeführten Pilotprojekt "Armeezelte für Asylsuchende" hat das Departement Gesundheit und Soziales für die Unterbringung von Schutzsuchenden die gemeinsam von UNHCR, BetterShelter und IKEA Foundation entwickelten "Shelters for Refugees" getestet. Aufgrund der positiven Erfahrungen plant der Kanton den erstmaligen Einsatz der temporären mobilen Unterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden.

Zonenkonformität muss erfüllt sein

Die "Shelters for Refugees", die in verschiedenen Weltregionen mit grossem Flüchtlingsaufkommen im Einsatz stehen, können für eine befristete Dauer aufgebaut und genutzt, danach abgebaut und andernorts weiterverwendet werden. Voraussetzung dabei ist, dass sich geeignete Grundstücke beziehungsweise Immobilien finden lassen, wo sich solche Vorhaben sowohl infrastrukturell als auch baurechtlich realisieren lassen. Das Departement Gesundheit und Soziales hat eine intensive Standortsuche im ganzen Kanton Aargau nach geeigneten Grundstücken für die Sommernutzung unter freiem Himmel sowie nach geeigneten Liegenschaften beziehungsweise beheizbaren Hallen für die Winternutzung durchgeführt. Entscheidend für die Bewilligungsfähigkeit ist die Zonenkonformität. Für den einen wie für den anderen Fall braucht es eine Wohn-, gemischte Wohn- und Gewerbezone oder eine Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, damit ein Vorhaben grundsätzlich bewilligungsfähig ist.

Befristete Nutzung auf kantonseigenem Areal

Kanton Aargau

Nach dem Ausschlussverfahren hat sich ein Standort herauskristallisiert, der erstens in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt, zweitens im Eigentum des Kantons ist, drittens für eine temporäre Nutzung geeignet ist und viertens in einer Gemeinde liegt, die grundsätzlich einverstanden ist. Der ehemalige A3-Werkhof in Frick ist ein Ort, an dem Shelters befristet aufgestellt werden sollen. Das Areal ist nach einem früheren Kauf vom Bund im Eigentum des Kantons und wird in der Spezialfinanzierung Strassenrechnung geführt. Gemäss aktueller Planung ist vorgesehen, ab Herbst 2017 mit der Umnutzung zu beginnen, damit der ehemalige A3-Werkhof Frick ab dem Frühjahr 2018 als neuer Standort des Kantonalen Katastropheneinsatzelements (KKE) und weiterer Partner im Bevölkerungsschutz bezogen werden kann. Eine temporäre Nutzung ist demnach möglich – wobei wie bei allen anderen befristeten Nutzungen klar ist, dass sie der definitiven Zweckbestimmung nicht im Wege stehen. Das heisst: Sobald der neue KKE-Standort realisiert werden kann – es braucht dazu die Zustimmung des Grossen Rats – und die Planungsarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass der Bau gestartet werden kann, wird die temporäre Nutzung beendet.

Gemeinderat ist grundsätzlich einverstanden

Der Kanton hat mit der Standortgemeinde Frick Kontakt aufgenommen und dem Gemeinderat das Vorhaben vorgestellt. Der Gemeinderat Frick hat sich mit dem Vorhaben auseinandergesetzt und gegenüber dem Kanton sein grundsätzliches Einverständnis zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zum Ausdruck gebracht. Voraussetzung ist die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens sowie das Vorliegen einer ordentlichen Baubewilligung. Zudem werden die Rahmenbedingungen für den Betrieb der temporären Unterkunft zwischen Kanton und Gemeinde im Detail verbindlich zu vereinbaren sein. Die bestehenden Mietverhältnisse mit Drittnutzern werden in der Planung berücksichtigt und führen allenfalls zu Verschiebungen innerhalb des Areals. Die dafür notwendigen Absprachen werden rechtzeitig stattfinden.

Baubewilligungsverfahren und Vereinbarung

Kanton Aargau

Der Kanton wird nach dem grundsätzlichen Einverständnis der Gemeinde Frick eine Roadmap für die Realisierung des Projekts erstellen. Dabei geht es erstens um das Baubewilligungsverfahren beziehungsweise um die Einreichung eines bewilligungsfähigen Baugesuchs, das den Vorschriften – insbesondere auch jenen des Brandschutzes – entspricht; zweitens um die Konzepte für Betreuung, Beschulung, Beschäftigung, Sicherheit und Verkehr; drittens um das Erarbeiten einer Vereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde. Konkret ist geplant, in zwei Werkhallen temporäre mobile Infrastrukturen für rund 300 Personen zu erstellen. Vorgesehen ist eine gemischte Unterkunft – Familien in der einen, Männer in der anderen Halle – mit je separaten Infrastrukturen (sanitäre Anlagen, Kochen, Waschen, Aufenthalt etc.), die zudem von den übrigen Anlageteilen auf geeignete Art und Weise abgetrennt werden. Weiter soll angesichts der beträchtlichen Anzahl Familien, die untergebracht werden soll, eine Einschulungsvorbereitungsklasse eingerichtet werden. Auf diese Art und Weise kann die Beschulung sichergestellt werden, ohne dass die Schulen Frick tangiert werden. Die Betreuung soll von der Firma ORS wahrgenommen werden, die bereits in den vom Kanton betriebenen Geschützten Operationsstellen (GOPS) der Spitäler tätig ist.

Offener und transparenter Prozess

Der Kanton und die Gemeinde Frick werden in den nächsten Wochen die offenen Fragen klären. Resultat dieses Vorgehens wird zum einen ein Baugesuch, zum andern eine Vereinbarung über die wichtigsten Rahmenbedingungen sein. Die Öffentlichkeit wird in einem transparenten Prozess über die einzelnen Schritte informiert. Bei optimalem Projektfortschritt wäre es möglich, die "Shelters for Refugees" im ersten Quartal 2016 im A3-Werkhof in Frick in Betrieb zu nehmen.

  • Departement Gesundheit und Soziales