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Selbstbestimmt und eigenverantwortlich :
Regierungsrat gibt Sozialplanung für die Anhörung frei

Weg von der Defizit-, hin zur Ressourcenorientierung: Die Sozialplanung des Kantons Aargau setzt auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Menschen. Nun geht sie in die Anhörung.

Der Regierungsrat hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) im Jahr 2011 beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen und der Staatskanzlei in zwei Etappen eine Sozialpolitische Planung (SOPLA) zu erstellen. Nach der Publikation des Sozialberichts im Jahr 2012 (erste Etappe) liegt nun die Sozialplanung in Form eines Planungsberichts vor (zweite Etappe).

Sozialausgaben in 15 Jahren verdoppelt

Die Sozialplanung des Kantons Aargau orientiert sich am Handlungsansatz, dass alle Menschen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten und am gesellschaftlichen Austausch teilhaben. Sozial benachteiligten Menschen leistet der Kanton Hilfe zur Selbsthilfe: Er stärkt sie darin, ihr Schicksal selber in die Hand zu nehmen. Wo dies nicht möglich ist, garantiert der Kanton die verfassungsmässigen Schutz- und Anspruchsrechte.

Dies vor dem Hintergrund, dass die Sozialausgaben des Kantons Aargau sich von 1995 bis 2010 verdoppelt haben. Ohne beson¬dere Massnahmen werden sie ungebremst weiter wachsen. Um das Wachstum der Sozialausgaben zu bremsen, ist es demnach erforderlich, dass die Sozialpolitik rechtzeitig und vorausschauend breite Bevölkerungsschichten stärkt und ihnen Hindernisse aus dem Weg räumt, damit sie Verantwortung für sich selber und ihre Nächsten über¬nehmen können.

Keine Neuerfindung der Sozialpolitik

Die Sozialplanung formuliert 10 Ziele, an denen sich die kantonale Sozialpolitik ausrichtet, die der Kanton aber nicht alleine realisieren kann. Er ist auf das Mitwirken von Gemeinden, Bund, Wirtschaft und nichtstaatlichen Organisationen angewiesen – und auf das verantwortungsvolle Handeln und soziale Engagement aller Menschen im Aargau. In 7 Stossrichtungen der kantonalen Politik, die insgesamt 17 Strategien umfassen, werden Wege aufgezeigt, um die Ziele zu erreichen. Die Palette der Themen reicht von der Arbeitsmarktintegration über die Stärkung von Kindern und Familien und das Schaffen von Perspektiven mit Bildung bis zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Koordination und Steuerung.

Die Sozialplanung erfindet die Aargauer Sozialpolitik dabei nicht neu, sondern bündelt viele sozialpolitische Massnahmen, die der Kanton schon heute verfolgt. Alle Strategien enthalten deshalb – in unterschiedlichem Umfang – Massnahmen, die bereits umgesetzt sind; nicht wenige Strategien sind auf diese Weise schon sehr gut verankert. Die vorliegende Sozialplanung gibt diesen Bestrebungen ein gemeinsames Fundament und eine Perspektive für die Weiterentwicklung.

Kostenneutralität und Finanzierungsvorbehalt

Die Umsetzung der Sozialplanung erfolgt zwischen 2015 und 2022 durch die zuständigen Departemente. In dieser Umsetzungsphase haben die Vorlagen zu den einzelnen Massnahmen aufzuzeigen, wie die Sozialplanung kostenneutral umgesetzt werden kann. Damit sollen den Zielen der Leistungsanalyse und den Bestrebungen, den Staatshaushalt im Lot zu halten, Rechnung getragen und die übergeordneten finanzpolitischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt somit kostenneutral und unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit.

Die Anhörung dauert vom 9. April bis 4. Juli 2014. Die parlamentarische Beratung ist im 1. Quartal 2015 vorgesehen.

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Unter folgendem Link können die Anhörungsunterlagen heruntergeladen werden:

www.ag.ch > Aktuell > Anhörungen & Vernehmlassungen > Laufende Anhörungen

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