Schwarzarbeit im öffentlichen Fokus
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Mit Information, Prävention und Kontrollen gegen die Schwarzarbeit
Der Regierungsrat begrüsst die öffentliche Sensibilisierungs- und Informationskampagne des Bundes zur Verhinderung von Schwarzarbeit.
Gestern Donnerstag hat Bundesrätin Doris Leuthard anlässlich einer Medienkonferenz den Startschuss zur Sensibilisierungs- und Informationskampagne des Bundes gegen die Schwarzarbeit gegeben. Unter dem Motto "Keine Schwarzarbeit. Das verdienen alle." sollen sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende zu legalen Arbeitsverhältnissen motiviert werden.
Auch der Regierungsrat des Kantons Aargau steht hinter dieser Aussage. Er hofft, dass die beabsichtigte öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Schwarzarbeit präventive Wirkung erzielt und die Problematik des Phänomens aufzeigt. Der Betroffene soll auf kompetente Anlauf- und Informationsstellen hingewiesen werden, die ihm bei der Klärung seiner eigenen Situation behilflich sind. Denn nicht immer erfolgt Schwarzarbeit mit der klaren Absicht der Gesetzesumgehung, sondern oft erfolgt sie auch ganz unbedacht und ohne sich der einschneidenden Konsequenzen wie fehlende Altersvorsorge oder fehlende Unfallversicherung bewusst zu sein.
Der Regierungsrat legt grosses Gewicht auf den kantonalen Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, welches am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Als kantonale Anlaufstelle bzw. als Kontroll- und Koordinationsorgan wird das Inspektorat des Migrationsamts fungieren, welches für diese neue Aufgabe personell verstärkt wird. Durch die enge Zusammenarbeit der involvierten Behörden sollen Verdachtsfälle koordiniert, kontrolliert und falls nötig sanktioniert werden. Das konsequente Vorgehen bei aufgedeckten Schwarzarbeitsfällen liegt nicht zuletzt im Interesse derjenigen, welche sich an die gesetzlichen Regeln halten und für einen fairen Wettbewerb einstehen.
Um im Sinne der Bundeskampagne Kleinunternehmen und privaten Arbeitgebenden die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich AHV, Unfallversicherung und Steuern zu erleichtern, wird ebenfalls auf das nächste Jahr hin ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingerichtet. Das Verfahren wird über die AHV-Ausgleichskassen geführt.