Schulgesetzrevision zur Promotion
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Vernehmlassung bestätigt die Stossrichtung
Im Schulgesetz soll ein neuer Paragraph verankert werden, der die Eckwerte der Laufbahnentscheide an der Volksschule regelt. Unter anderem wird festgelegt, dass die Promotion an der Volksschule auf der Basis von Noten erfolgt. Für die operativen Details soll weiterhin die Regierung zuständig bleiben. Die Regierung hat dem Grossen Rat eine Änderung des Schulgesetzes zur Beratung zugestellt.
Die Schulgesetzänderung ist notwendig, nachdem der Grosse Rat entsprechende Motionen der SVP- und FDP-Fraktionen überwiesen hat. Die Motionen verlangen, dass die Promotionsverordnung durch einen Erlass auf Dekretsstufe zu ersetzen sei. Der Regierungsrat hatte zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Die jetzt auch dem Grossen Rat zur Beratung zugestellte Variante sieht vor, die Eckwerte der Laufbahnentscheide - insbesondere die Promotion - direkt im Schulgesetz zu verankern. Demnach erfolgt die Promotion auf der Basis von Noten. Weitere Detailregelungen werden durch die Regierung auf Verordnungsebene festgelegt. Die zweite Variante hielt sich an den Wortlaut der Motionen, wonach der Grosse Rat für sämtliche Laufbahnentscheide zuständig wäre.
Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
Die erste Variante mit der Verankerung der Eckwerte der Laufbahnentscheide an der Volksschule im Schulgesetz wird grossmehrheitlich befürwortet, namentlich von allen Parteien ausser der SVP. Diese lehnt die Gesetzesvorlage ab mit der Begründung, die Regelungskompetenz zu den Laufbahnentscheiden an der Volksschule solle beim Grossen Rat liegen. Die zweite Motionärin, die FDP, kommt zum Schluss, dass durch die vorgeschlagene Verankerung der Eckwerte im Schulgesetz die Motion erfüllt sei. Nebst der Verankerung der Promotion im Schulgesetz auf Basis von Noten stösst der Grundsatz des Stufenwechsels auf Empfehlung durch die Lehrperson ebenfalls auf breite Zustimmung. Auch die Promotion innerhalb einer Stufe aufgrund eines jährlichen Notenzeugnisses mit Ausnahme der 1. und 2. Primarklasse wird deutlich befürwortet.
Ein klares Bekenntnis zur Leistungsschule unterstreichen vor allem die SVP, FDP und CVP. Die mehrheitlich positiven Resultate der Vernehmlassung zeigen, dass der Vorschlag der Regierung sowohl der leistungsorientierten als auch der förderorientierten Beurteilung Rechnung trägt.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Gesetzesvorlage zugeleitet. Die Beratung ist für Sommer 2007 geplant, die Inkraftsetzung der Schulgesetzänderung auf das Schuljahr 2008/09. Weitere Informationen dazu sind im Internet zu finden unter: www.ag.ch/bildungswege (>Promotionen & Übertritte).