Schritt in die Zukunft
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Regierungsrat schickt teilrevidiertes Baugesetz in die Vernehmlassung
Gute Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, verstärkte Planung auf regionaler Ebene, einfachere und kürzere Verfahren – das sind drei wichtige Ziele des teilrevidierten Baugesetzes. Der Regierungsrat schickt dieses nun in die Vernehmlassung.
Das Baugesetz von 1993 hat sich gut bewährt, doch die Zeit bleibt nicht stehen und es gilt, neue Entwicklungen aufzunehmen: Hauptmotiv für die Anpassungen sind die grossen Veränderungen in der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der letzten Jahre. Das Wachstum der Siedlungsgebiete und die starke Verkehrszunahme sind Herausforderungen, die nicht von den Gemeinden allein gelöst werden können. Es braucht Planungs- und Steuerungsinstrumente, welche die überkommunalen und regionalen Bedürfnisse optimal aufeinander abstimmen. Ausserdem vereinfacht das teilrevidierte Baugesetz einige Verfahrensabläufe, was Zeit spart.
Im Baugesetz sind neu regionale Sachpläne vorgesehen, welche eine bessere Koordination über die Gemeindegrenzen hinweg erlauben. Bauvorhaben mit verkehrsintensiven Nutzungen werden künftig bereits in den Nutzungsplänen erfasst. Das ermöglicht eine gute Abstimmung auf die übergeordeten Verkehrs-infrastrukturen und hilft, Staus zu vermeiden. Gleiches gilt für das Mittel der Parkraumbewirtschaftung, welches den Gemeinden ein wirkungsvolles Instrument in die Hand gibt, um Engpässe erst gar nicht entstehen zu lassen.
Die neuen Planungsinstrumente leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Siedlungsqualität und sie helfen mit, die in den Strategieberichten raumentwicklungAARGAU sowie mobilitätAARGAU formulierten Ziele zu erreichen.
Das teilrevidierte Baugesetz sieht eine Reihe von weiteren Neuerungen vor. So vergrössern die Einnahmen aus der vorgesehenen Mehrwertabgabe den Handlungsspielraum der Gemeinden; gleichzeitig wird damit ein Auftrag des Bundesrechts erfüllt. Das Mittel der bedingten Einzonung ermöglicht eine schnellere Realisierung spezieller Überbauungen. Ausserdem erhält der ökologische Ausgleich eine klare gesetzliche Grundlage. Erhöhte Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen bringen mehr Sicherheit und machen damit den Aargau für Investoren noch attraktiver.
Die Neuerungen im Baugesetz sind wichtige Bausteine für eine weitere Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des Kantons. Sie helfen mit, die Herausforderungen der Zukunft aktiv anzugehen; gleichzeitig werden viele bewährte Bestimmungen weiterhin gelten, ganz nach dem Motto: Evolution statt Revolution.