Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen
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Gesamterneuerungswahlen bei der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2019–2022 wurden die bisherige Präsidentin und die bisherigen Mitglieder durch den Regierungsrat wiedergewählt.
Der Regierungsrat hat die Präsidentin und die Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen (SSGF) für die nächste Amtsperiode wiedergewählt. Alle Bisherigen haben sich wieder zur Verfügung gestellt. Da die SSGF administrativ dem Spezialverwaltungsgericht angegliedert ist, läuft die Amtsdauer der Mitglieder der SSGF parallel zu derjenigen der Abteilungspräsidentinnen und Abteilungspräsidenten der Gerichte sowie der nebenamtlichen Richterinnen und Richter. Die nächste vierjährige Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2019.
Gewählt wurden:
- Kristina Wagner (Präsidentin)
- Viviane Hösli
- Andy Vogt
- Erika Maurer
- Renate Kaufmann-Blaser
- Beat Baumann
Ausgangslage
Die Kantone sind im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes dazu verpflichtet, eine Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen zu betreiben. Diese Schlichtungsbehörde ist den Aargauer Gerichten zugeordnet und den Spezialverwaltungsgerichten angegliedert.
Die SSGF besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und vier bis sechs weiteren Mitgliedern. Dabei müssen die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden, die Geschlechter sowie der öffentliche und private Bereich vertreten sein.
Streitigkeiten aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen der Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten fallen in den Wirkungsbereich der SSGF. Eine Ausnahme bilden die Fälle, die unter das Personalgesetz oder das Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen fallen. Für diese ist die verwaltungsinterne Schlichtungskommission für Personalfragen zuständig.