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Schlagabraum nicht verbrennen! :
Räumung von Lothar-Sturmholz

Schlagabraum verrotten lassen, statt zu verbrennen: Das ist die umweltschonendste Lösung im Umgang mit Waldabfällen. Dadurch wird die Luft nicht weiter belastet, die Bodenfruchtbarkeit bleibt erhalten, zahlreiche Tiere und Pflanzen finden günstige Lebensräume vor. Nur in Ausnahmefällen soll Schlagabraum verbrannt werden.

Gemäss der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 dürfen nur trockene natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien verbrannt werden, sofern dadurch nur wenig Rauch und keine lästigen Einwirkungen entstehen.

Aus forstökologischer Sicht ist das Verbrennen von Schlagabraum nicht mehr zeitgemäss. Der Schlagabraum muss nicht verbrannt werden. Stören die Äste bei der Waldarbeit, so können Haufen gebildet werden. Solche Haufen bieten zahlreichen Tieren wie Insekten, Vögeln, Kleinsäugern, Reptilien oder Amphibien Unterschlupf.

Das Verbrennen von Schlagabraum ist kostenaufwändig, ökologisch nicht sinnvoll und belastet unsere Luft sehr. Ein offenes Waldfeuer verschmutzt die Luft 100 bis 1000 mal mehr als eine normale Holzheizung. Strafbar wäre auf jeden Fall , die Situation zu missbrauchen und gleichzeitig Abfälle verschiedener Art (Pneus, Paletten, Altholz etc.) im Walde zu verbrennen.

Es gibt jedoch einige Gründe, wo das Verbrennen von Schlagabraum noch sinnvoll ist, z.B. um Forstschädlinge zu bekämpfen, wenn das Herumliegen der Äste ein Risiko darstellt oder einfach kein Platz für eine Ablagerung vorhanden ist.

  • Staatskanzlei