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Sauberwasserabtrennung bei Abwasseranlagen :
Informationsveranstaltungen für Architekten und Verfasser von Baugesuchen

Thema dieser Veranstaltungen ist die Sauberwasserabtrennung und Qualitätssicherung beim Bau von Kanalisationsanschlüssen. Baudepartement, Bauverwalterverband und Vertreter der Regionalgruppe des Bundes Schweizer Landschaftsarchitekten Aargau haben diese Veranstaltungen gemeinsam gestartet.

Während mehreren Jahrzehnten bestand die Zielsetzung im Gewässerschutz darin, das anfallende Abwasser zu sammeln, möglichst rasch aus den Siedlungen abzuleiten und den Abwassereinigungsanlagen (ARA) zuzuführen.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt aber seit 1991 vor, dass Sauber- und Schmutzwasser getrennt behandelt werden müssen. Schmutzwasser ist möglichst unverdünnt der ARA zuzuleiten. Sauberwasser soll am Anfallort versickert oder in ein Gewässer abgeleitet werden, um den natürlichen Wasserkreislauf zu schliessen.

Ferner befinden sich die Hauskanalisationen in einem vergleichsweise schlechten baulichen Zustand. Fachleute gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der bestehenden Anlagen die heutigen Anforderungen an die Gewässerschutzgesetzgebung nicht erfüllen. Der Qualitätssicherung ist deshalb beim Bau vermehrt Beachtung zu schenken und damit der Zustand des Ab- wassernetzes mittelfristig entscheidend zu verbessern. Es sollen nur noch einwandfrei erstellte Hauskanalisationen in Betrieb genommen werden.

Um diese beiden Zielsetzungen flächendeckend zu erreichen, sollen die Sauberwasserabtrennung und die Qualitätssicherung bei jeder Gebäudeentwässerung konsequent umgesetzt werden.

In der Regel plant der Architekt, welcher das Baugesuch bearbeitet, den Kanalisationsanschluss. Im Rahmen der Baugesuchsbehandlung stellt die Abteilung Umweltschutz häufig fest, dass bei Gebäudeentwässerungen die Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes nicht erfüllt werden. Die Abtrennung des Sauberwassers wird nicht konsequent umgesetzt. Die Gesuche müssen zur Überarbeitung zurückgewiesen werden. Die gleichen Erfahrungen machen auch die Gemeinden bei der kommunalen Baugesuchsbearbeitung.

Mit regionalen Informationsveranstaltungen bietet die Abteilung Umweltschutz eine Weiterbildungs-Plattform für Architekten und Verfasser von Baugesuchen an. An einem Vormittag, zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr, werden ein Überblick über den Stand des Gewässerschutzes im Kanton Aargau, planerische, rechtliche und technische Grundlagen für die Entwässerung der Liegenschaften und Beispiele aus der Praxis zur Sauberwasserabtrennung vermittelt. Ebenso werden Methoden zur Qualitätssicherung beim Bau von Abwasseranlagen aufgezeigt und erläutert. Ein eindrücklicher Film mit dem Thema "Gewässer ohne Lebensraum" zeigt die Problematik der Eingriffe des Menschen in den Wasserhaushalt auf.

Bis heute haben sich 160 Personen angemeldet. Vier Veranstaltungen haben bereits stattgefunden; mit positivem Echo. Die letzten beiden Veranstaltungen finden in den Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentren wie folgt statt:

Mittwoch, 21. November 2001; LBBZ Gränichen
Freitag, 23. November 2001; LBBZ Frick

Anmeldungen nimmt entgegen:

Baudepartement des Kantons Aargau
Sekretariat Abteilung Umweltschutz 062 835 33 60
oder erna.vonow@ag.ch

  • Staatskanzlei