Sachlichkeit notwendig
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Einseitige Schuldzuweisungen sind nicht angebracht
Mit heutigem Datum haben drei Parteien aus dem Umfeld des ehemaligen Bezirksspital Brugg die sistierte Strafanzeige betreffend Ehrverletzung gegen Max Neuhaus, Chef der Abteilung Gesundheitsversorgung, wieder aufgenommen. Der Regierungsrat fordert die involvierten Parteien auf, grundsätzlich Sachlichkeit zu wahren.
Aufgrund der Ergebnisse der Administrativuntersuchung sind durch das Departement Gesundheit und Soziales entsprechende Massnahmen ergriffen worden. Die Öffentlichkeit wurde darüber am 26. Mai 2005 orientiert. Am 13. April 2005 hat das Departement Gesundheit und Soziales alt Oberrichter Dr. Tschumper, der bereits die Administrativuntersuchung führte, beauftragt, mit den beteiligten Parteien Gespräche zu führen. Ziel war, die Situation zu klären und die Strafuntersuchung mit einer Vereinbarung aussergerichtlich zu bereinigen. Dies nicht zuletzt auch, um einen langen gerichtlichen Streit zu verhindern.
Der Regierungsrat und das Departement Gesundheit und Soziales bedauern das Scheitern der Vergleichsverhandlungen. Max Neuhaus stimmte grundsätzlich dem Vergleich zu. Die inhaltlichen Forderungen der Gegenseite für eine öffentliche Entschuldigung sind aber zu weit gegangen und wären einem Schuldbekenntnis gleichgekommen. Gerade darum kann es bei Vergleichverhandlungen nicht gehen.
Wenig sinnvoll erscheint es, nun seitens der Parteien einseitig und öffentlich den verdienten kantonalen Kadermitarbeiter Max Neuhaus für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich zu machen. Für die weiteren Schritte ist Sachlichkeit angebracht. Dies insbesondere auch angesichts des demokratisch bereits am 8. März 2005 vom Grossen Rat klar gefällten Entscheids zur Umwandlung des Bezirksspitals Brugg.