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«Richtungsweisend», lobt der Bund :
Bundesrat genehmigt kantonalen Richtplan

Der Bundesrat hat am Mittwoch den vollständig überarbeiteten Richtplan des Kantons Aargau genehmigt. "Bern" würdigt die Aargauer Arbeit als "richtungsweisend".

Der Grosse Rat beschloss am 17. Dezember 1996 den kantonalen Richtplan. Der Regierungsrat reichte im Januar 1997 die Vorlage zur Genehmigung beim Bundesrat ein. Nach intensiver Prüfung durch die Bundesstellen und Gesprächen mit dem Kanton genehmigte der Bundesrat am Mittwoch (14. Januar 1998) den Richtplan und schloss das Verfahren ab. Mit der Genehmigung ist der Richtplan nun auch für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich.

Der Bundesrat attestiert dem Aargau, die raumwirksamen Aufgaben des Bundes und seiner Nachbarkantone sachgerecht berücksichtigt zu haben. Das Bundesamt für Raumplanung erachtet den Aargauer Richtplan gemäss Medienmitteilung als "richtungsweisend".

Der Bundesrat kommt zum Schluss, das der kantonale Richtplan den Forderungen des Raumplanungsgesetzes entspricht. Weiter lobt er einerseits die vorbildliche Zusammenarbeit des Aargaus mit seinen Nachbarn und dem Bund sowie andererseits das intensiv durchgeführte Mitwirkungsverfahren.

Der Bundesrat spricht in fünf Punkten Genehmigungsvorbehalte aus. Bei vier davon handelt es sich lediglich um redaktionelle Klarstellungen, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit dem Kanton ausdiskutiert und akzeptiert wurden. Nummer fünf ist der Bremgartner "Chessel".

Differenz beim "Chessel" in Bremgarten

Der Grosse Rat beschloss, im Richtplan das Kiesabbaugebiet "Chessel" in Bremgarten festzusetzen. Damit könnte die Stadt Bremgarten in ihrer Nutzungsplanung ein Abbaugebiet ausscheiden. Der Bundesrat genehmigt diese Festsetzung aus forstrechtlichen Gründen nicht, da die dazu notwendigen Rodung von Seiten des Bundes noch nicht bewilligt worden ist. Da sich der Regierungsat in der Anhörung zum Prüfungsbericht gegen die Streichung gewehrt hat, ordnet der Bundesrat ein Bereinigungsverfahren nach Raumplanungsgesetz an. Kanton und Bundesstellen haben nochmals Gelegenheit, ihre Position darzulegen und eine gemeinsame Lösung zu suchen. Der Entscheid liegt letztlich beim Bundesrat.

Mit der Genehmigung des Richtplanes ist ein erster, wichtiger Schritt in der übergeordneten Raumplanung abgeschlossen. Der Richtplan wird nun gemeinsam mit den Gemeinden, den Regionalplanungsverbänden und den kantonalen Fachstellen umgesetzt.

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