Richtplan wird ergänzt
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Weitergehende Umnutzung schützenswerter Bauten ausserhalb der Bauzonen
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat einer Ergänzung des Richtplanes zugestimmt: Im neuen Richtplanbeschluss sind die Kriterien für die weitergehende Umnutzung von schützenswerten Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone festgelegt.
Seit dem 1. Juli 1996 ist die revidierte Raumplanungsverordnung des Bundes in Kraft. In besonderen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht die revidierte Verordnung die Änderung der Nutzung von bestehenden Gebäuden ausserhalb der Bauzone. Die Verordnung verlangt von den Kantonen, die Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung zu präzisieren und mit einem Richtplanbeschluss festzuhalten. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor, den Richtplan mit einem Kapitel "Erhaltung von schützenswerten Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen" zu ergänzen.
Die weitergehenden Umnutzungsmöglichkeiten sind im Aargau auf einzelne geschützte Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen beschränkt. Mit dem neuen Richtplanbeschluss werden Kriterien festgelegt, mit denen die Schutzwürdigkeit von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen beurteilt wird. Schützenswert sind Bauten dann, wenn sie in einem kantonalen oder qualifizierten kommunalen Inventar aufgeführt und rechtskräftig geschützt sind (z.B. durch eine regierungsrätliche Verfügung oder durch eine Unterschutzstellung in der kommunalen Nutzungsplanung). Mit der weitergehenden Umnutzungsmöglichkeit offeriert der Kanton den Besitzern von schützenswerten Bauten eine Gegenleistung für ihre zusätzlichen Aufwendungen.
Die Ergänzung des Richtplanes wurde einem breiten Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren unterzogen. Die Stellungnahmen zur Ergänzung des Richtplanes sind generell positiv. Der Regierungsrat beantragt den Grossen Rat, auf die Vorlage einzutreten und die Anpassung des Richtplanes zu beschliessen.