Revision Landwirtschaftsgesetz
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Eröffnung Vernehmlassungsverfahren
Der Regierungsrat hat das revidierte Landwirtschaftsgesetz für die Vernehmlassung bei den politischen Parteien und anderen interessierten Organisationen freigegeben. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 15. September 2009.
Im Spätsommer 2007 hat der Grosse Rat mit der Verabschiedung des Planungsberichts "landwirtschaftAARGAU" die Basis für die Totalrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes geschaffen. In Anlehnung an die Agrarpolitik des Bundes ist eine verstärkte Eigenständigkeit der aargauischen Landwirtschaft anzustreben. Der Schwerpunkt der neuen Massnahmen wird auf die produzierende Landwirtschaft gelegt, ohne jedoch die ökologischen Anliegen aus den Augen zu verlieren.
Ziel des neuen Landwirtschaftsgesetzes ist es, einen wichtigen Beitrag zu einer leistungsfähigen, nachhaltig produzierenden Aargauer Landwirtschaft, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Versorgungssicherheit, zur Pflege der Kulturlandschaft und dadurch zu einer kantonalen Wohlfahrtssteigerung zu leisten. Wie die gesamte Nahrungsmittelkette wird auch die Landwirtschaft ihre Konkurrenzfähigkeit auf den Agrarmärkten stärken müssen. Die im übergeordneten öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen der Landwirtschaft, wie etwa die Pflege der Kulturlandschaft oder der ökologische Ausgleich, müssen aber nach wie vor von der öffentlichen Hand abgegolten werden, weil es dafür keine Märkte gibt.
Geplante Neuerungen
Das neue Landwirtschaftsgesetz schafft die Grundlage zur Stärkung der Strukturverbesserungen. Durch Übernahme des Landumlegungsverfahrens nach Baugesetz kann die Durchführung landwirtschaftlicher Meliorationen neu ausgerichtet und vereinfacht werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesrevision sind die Innovationsförderung und der Wissenstransfer durch das optimale Nutzen der Synergien in den Bereichen landwirtschaftliche Berufs- und Weiterbildung sowie öffentliche Beratung, Dienstleistungen und Fachstellenvollzug.
Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden beim Direktzahlungsvollzug und bei der Erhebung von Betriebsstrukturdaten neu geregelt. Es wird eine Rechtsgrundlage für die Einbindung der Gemeinden in Kontroll- und Bekämpfungsmassnahmen gegen gefährliche Schadorganismen wie Feuerbrand oder invasive Pflanzen geschaffen.
Mit dem neuen Landwirtschaftsgesetz erfolgt zudem eine Neuregelung des Rechtsmittelsystems im Hinblick auf eine Vereinfachung und eine erhöhte Transparenz. Mit der Totalrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes verbunden ist auch eine Änderung von § 51 der Kantonsverfassung zur Land- und Forstwirtschaft. Dabei soll die Multifunktionalität von Landwirtschaft und Wald in der Verfassung verankert werden.
Alle für die Vernehmlassung nötigen Unterlagen stehen Ihnen auch auf der Website der kantonalen Verwaltung unter www.ag.ch/regierungsrat >Geschäfte des Regierungsrats > Vernehmlassungen oder www.ag.ch/landwirtschaft >Aktuell zur Verfügung.