Revision Grossratswahlgesetz und Verfassung
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Kommission AVW hat neues Wahlsystem in 1. Lesung beraten
Das neue Gesetz über die Wahl des Grossen Rates regelt das Wahlprozedere für die Wahlen in den Grossen Rat, die Einwohnerräte und den Verfassungsrat. Die für die Vorberatung des Erlasses zuständige Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat das revidierte Gesetz in 1. Lesung vorberaten und beantragt dem Grossen Rat die Gutheissung des neuen Wahlmodus gemäss Modell „Doppelter Pukelsheim“, so genannt nach dem Augsburger Mathematiker Friedrich Pukelsheim. Dies mit einem abweichenden Antrag: Anders als die Regierung will eine knappe Mehrheit der Kommission Quoren einführen. Das Thema Wahlkreisverbände wurde diskutiert, aber mit grosser Mehrheit abgelehnt. Die Revision soll rechtzeitig für die Grossratswahlen 2009 in Kraft treten.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter dem Präsidium von Grossrätin Katharina Kerr (SP, Aarau) und in Anwesenheit von Landammann Kurt Wernli, Vorsteher DVI, und mehreren Sachverständigen aus der kantonalen Verwaltung die Revision der Kantonsverfassung und des Grossratswahlgesetzes ("Gesetz über die Wahl des Grossen Rates") in 1. Beratung vorberaten und beantragt dem Grossen Rat, dieses mit einer grundsätzlichen Änderung gutzuheissen.
Der Kanton Aargau ist gehalten, bis zu den nächsten Grossratswahlen ein rechtlich zulässiges Wahlgesetz zu verabschieden. Dies, nachdem das Bundesgericht im Oktober 2004 aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde verschiedener Gruppierungen das vom Grossen Rat im Juni 2004 verabschiedete Wahlgesetz als nicht verfassungskonform bezeichnete und den Kanton Aargau damit beauftragte, auf die Wahlen 2009 hin einen Wahlmodus zu schaffen, der vor allem die Höhe des natürlichen Quorums nicht über 10 Prozent wachsen lässt. Das natürliche Quorum ergibt sich im noch geltenden Wahlsystem aus dem Verhältnis von Bevölkerungszahl in einem Wahlkreis zu der Anzahl zu vergebender Sitze in diesem Wahlkreis. Je geringer die Anzahl Sitze ist, desto höher ist das natürliche Quorum. So brauchte es in den Grossratswahlen 2005 im Bezirk Laufenburg 14,3 Prozent der Stimmen, im Bezirk Baden aber nur 3,23 Prozent der Stimmen, um zu einem Sitz im Grossen Rat zu kommen. Damit war die Rechtsgleichheit bei den Wahlen nicht mehr gegeben. Das Wahlgesetz entfaltet Gültigkeit auch für die Wahlen in Einwohnerräte und in den Verfassungsrat.
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat das in der Stadt Zürich erprobte Modell "Doppelter Pukelsheim" vor. Dieses Modell trägt nach Ansicht der Regierung in der Botschaft den verfassungsmässigen Anforderungen gebührend Rechnung, da es "die politischen Kräfteverhältnisse im Kanton am besten abbildet, die Vorgaben des Bundesrechts vollumfänglich erfüllt und die Beibehaltung der heutigen Bezirke als Wahlkreise ermöglicht. Bei diesem Wahlmodell werden im Rahmen einer Oberzuteilung zunächst alle im Kanton zu vergebenden Sitze auf die politischen Parteien (Listengruppen) verteilt. Damit steht fest, wie viele Sitze einer Partei im ganzen Kanton zustehen. Im Rahmen der Unterzuteilung werden diese Sitze so verteilt, dass jeder Bezirk die ihm zustehende Anzahl Mandate und jede Partei in einem Bezirk möglichst genau die ihr zustehende Anzahl Sitze erhält. Restmandate sind beim Pukelsheim keine zu verteilen, so dass Listenverbindungen nicht mehr notwendig sind". Die vorberatende Kommission AVW schliesst sich dieser Ansicht an. Ein Antrag auf Beibehaltung des Wahlkreismodells wurde mit grosser Mehrheit abgelehnt.
Die Kommission AVW weicht in ihrem Antrag an den Grossen Rat zur 1. Lesung in einem wesentlichen Punkt vom Vorschlag der Regierung ab: Sie schlägt als Hürde ein Quorum von 3 Prozent über den ganzen Kanton vor, dies nach einem Beschluss mit einer knappen Mehrheit. Die Mehrheit in der Kommission begründet den Beschluss mit dem Ziel, eine gewisse Hürde für Kleinstgruppierungen zu errichten, die möglicherweise die Effizienz des Grossen Rates verringern und die politische Repräsentanz verfälschen könnten. Die Minderheit erachtet solche Hürden als problematisch unter dem Aspekt einer möglichst weit gefassten demokratischen Offenheit gegenüber auch kleinen Gruppierungen.
Nach Meinung der Kommission soll das Quorum nicht für die Einwohnerratswahlen gelten. Darum schlägt sie dem Grossen Rat auch eine weitere Verfassungsänderung vor, die unter Beibehaltung des Modells Doppelter Pukelsheim eine unterschiedliche Handhabung von Quoren für die Einwohnerratswahlen und für die Wahlen in den Grossen und in den Verfassungsrat ermöglicht.
Das revidierte Wahlgesetz kommt im März 2007 in 1. Lesung in den Grossen Rat. Die Volksabstimmung ist für November 2007 geplant, so dass bei einem positiven Abstimmungsresultat das Gesetz mit dem neuen Wahlmodus auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt und für die Grossratswahlen 2009 angewendet werden kann.