Revision Geschäftsverkehrsgesetz unbestritten
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Grossratskommission verabschiedet Änderungen des Geschäftsverkehrsgesetzes und der Geschäftsordnung
Die grossrätliche nichtständige Kommission GVG beschloss in zweiter Lesung die Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes (Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung, GVG). Das Gesetz regelt die Modalitäten im Verkehr der drei Staatsgewalten und definiert die Regeln für den Grossen Rat. Ebenso verabschiedete die Kommission eine Reihe von Änderungen der Geschäftsordnung (Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates, GO). Die Ergebnisse der ersten Lesung wurden bestätigt und die regierungsrätlichen Vorschläge wurde anlässlich von zwei Sitzungen beraten und zuhanden des Ratsplenums verabschiedet.
Die nichtständige Kommission GVG unter dem Präsidium von Dr. Daniel Heller (FDP, Erlinsbach) stimmt den in zweiter Beratung vorliegenden Änderungen des Geschäftsverkehrsgesetzes mit 9 zu 4 Stimmen zu. Zu Diskussionen Anlass gab insbesondere die Stimmengewichtung im Büro des Grossen Rats. Das Büro des Grossen Rats, das eine effiziente Organisation des Ratsbetriebs vorbereitet, besteht aus dem Grossratspräsident, den beiden Vizepräsidenten und je einem Vertreter der Fraktionen. Die Gewichtung der Stimmen der Fraktionsvertreter im Büro des Grossen Rates erfolgt zukünftig proportional zur Fraktionsstärke. Dadurch kann in Fällen, in denen das Büro Entscheide mit politischen Implikationen fällt, die Repräsentanz des Parlaments besser abgebildet werden. Unbestritten war das Ergebnis der ersten Lesung im Bereich der Ablösung des parlamentarischen Instrumentes "Auftrag" durch eine neue definierte "Motion". Die Motion, die heute primär als Auslöser für Verfassungs-, Gesetzes- und Dekretsanpassungen dient, wird neu zu einem umfassenderen parlamentarischen Handlungsinstrument ausgeweitet. Sie soll künftig den Regierungsrat unter bestimmten Umständen verpflichten können, Massnahmen zu treffen.
Die Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes erfordert zahlreiche Änderungen im Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates. Im Sinne der Liberalisierung der Stellvertretung von Kommissionsmitgliedern (jedes Grossratsmitglied kann neu ein Kommissionsmitglied vertreten) soll künftig auch auf die heute geltende Amtszeitbeschränkung für die Einsitznahme in Kommissionen verzichtet werden. Des Weiteren erhalten die Fraktionsleitungen künftig alle Unterlagen der Kommissionsgeschäfte. Das Büro entscheidet über die Einsichtnahme der Kommissionsprotokolle, die neu grundsätzlich allen Ratsmitgliedern zugänglich sein sollen.
Die Kommission unterstützt die Änderungen von Geschäftsverkehrsgesetz und Geschäftsordnung grossmehrheitlich. Einstimmig werden sieben Vorstösse abgeschrieben. Die zweite Beratung der Gesetzesrevision und der Änderung des Dekrets wird voraussichtlich im August im Grossen Rat stattfinden. Die Kommission gibt ihrem Wunsch Ausdruck, dass die Gesetzesänderungen nach Möglichkeit auf das nächste Amtsjahr in Kraft treten.