Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG)
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Botschaft zur 1. Beratung
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes verabschiedet. Im Wesentlichen soll dabei das System der parlamentarischen Vorstösse neu konzipiert werden. Die Motion wird umfassender ausgestaltet, während auf den parlamentarischen Auftrag verzichtet wird.
Das Geschäftsverkehrsgesetz (Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung) muss aufgrund von verschiedenen parlamentarischen Vorstössen revidiert werden.
Neukonzeption der parlamentarischen Vorstösse
Als wichtigste Änderung schlägt der Regierungsrat vor, das System der parlamentarischen Vorstösse neu zu konzipieren. Er stützt sich dabei auf zwei Rechtsgutachten von Professor Andreas Auer von der Universität Zürich und von Professorin Martina Caroni von der Universität Luzern.
Neu wird die Motion zu einem umfassenderen Handlungsinstrument als bisher ausgebaut. Künftig wird es möglich sein, mit der Motion auf den Zuständigkeitsbereich der Exekutive einzuwirken. Auf den parlamentarischen Auftrag, der mit der Parlamentsreform 2005 eingeführt worden ist, soll verzichtet werden. Das Postulat wird jedoch nach wie vor zur Verfügung stehen.
Die Einführung eines Verordnungsvetos zugunsten des Parlaments lehnt der Regierungsrat ab, weil damit direkt in die verfassungsmässige Zuständigkeitsordnung eingegriffen würde. Falls der Grosse Rat auf einem Verordnungsveto bestehen sollte, wird in der Botschaft zusätzlich zum Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats eine mögliche Lösung mit Verordnungsveto aufgezeigt.
Parlamentarische Einflussnahme bei Konkordaten
Ein weiteres Thema betrifft den vom Grossen Rat gewünschten Ausbau der parlamentarischen Einflussnahme bei Konkordaten. Im Einzelnen geht es um den Einbezug des Parlaments bei Vernehmlassungen, den Beitritt zu Konkordaten und den Austritt aus denselben sowie die Mitwirkung in interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen.
Weitere Revisionspunkte
Ferner werden Änderungen im Bereich der parlamentarischen Kommissionen und der Fraktionen vorgeschlagen. Zudem wird der Grosse Rat bei Gesetzen ausnahmsweise eine 3. Beratung beschliessen können, wenn bei der redaktionellen Überprüfung einer Vorlage Widersprüche, Unklarheiten oder offensichtliche Lücken festgestellt werden. Neu wird auch bei Dekreten eine redaktionelle Überprüfung durch den Regierungsrat stattfinden.