Revidierte Energiesparverordnung in Kraft
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Anpassung an den Stand der Technik
Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2004 eine revidierte Energiesparverordnung in Kraft gesetzt. Diese wurde dem heutigen Stand der Technik angepasst und soll einen wichtigen Beitrag zum effizienten Umgang mit Energie im Gebäudebereich leisten.
Seit dem 1. Januar 2004 gelten im Aargau neue Vorschriften im Energiebereich. In Neubauten mit einer Energiebezugsfläche von mehr als 50m2 dürfen nur noch 80% des Wärmebedarfs aus nicht erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Die restlichen 20% sind entweder durch Verbesserung der Wärmedämmung, den Einbezug von Sonnenenergie, Umweltwärme usw. abzudecken. Mit der angepassten Energiesparvorschrift werden bereits bestehende Normen von Fachverbänden verbindlich erklärt. Da die neue Vorschrift auf den Mustervorschriften der Kantone basiert, wird gleichzeitig eine Harmonisierung der kantonalen Verordnungen erreicht.
Rund die Hälfte der Energie, die wir heute in der Schweiz verbrauchen, wird für das Heizen, Kühlen und Belüften von Gebäuden aller Arten benötigt. Das ist zuviel. Denn der Energieverbrauch eines Gebäudes steht in engem Verhältnis zu seiner Bauqualität und könnte beim heutigen Stand der Technik oft wesentlich tiefer sein.
Zwar hat sich auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten einiges getan. Während der Energieverbrauch der Gebäude in der Schweiz 1980 im Durchschnitt rund 740 Megajoule (MJ) pro Quadratmeter und Jahr betrug - das entspricht rund 21 Liter Heizöl pro m2 und Jahr - so waren es im Jahre 2000 noch rund 560 MJ (16 Liter Öl). Einen wichtigen Beitrag zu dieser erfreulichen Entwicklung haben dabei die Energiegesetze und Verordnungen der Kantone geleistet. Damit dies so bleibt, werden sie bei Bedarf an den Stand der Technik angepasst. So verbraucht ein nach den neuen Vorschriften gebautes Einfamilienhaus noch rund 280 - 350 MJ (8 - 10 Liter).
Mit der angepassten Energiesparverordnung wird ein wichtiger Beitrag für die Gebäudequalität der Zukunft und für unsere Umwelt geleistet. Der Kanton Aargau selber baut seine Gebäude sogar nach dem weitergehenden Minergie-Standard und empfiehlt dies auch allen Bauherren. Mit geringen Mehrinvestitionen kann ein höherer Komfort, eine bessere Werterhaltung des Gebäudes und ein tieferer Energieverbrauch erreicht werden.
Die Änderungen des Energierechtes werden den Vollzugsverantwortlichen in den Gemeinden an Informationsveranstaltungen in der zweiten Hälfte Februar 2004 näher erläutert. Für Architekten und Planer sind im März 2004 Informationsveranstaltungen geplant.