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Rettungshelikopter: Patientennahe Lösung weiterführen :
Departement Gesundheit und Soziales bestätigt geltende Einsatzdoktrin

Fortführung des Status quo bei der Rettungshelikopter-Koordination im Kanton Aargau: Bei Verfügbarkeit und gegebener Indikation bietet die Einsatzleitstelle 144 den auf dem Flugplatz Birrfeld stationierten Helikopter der Alpine Air Ambulance (AAA) auf. Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) kommt bei fehlender Verfügbarkeit desselben und im unteren Fricktal zum Einsatz.

Nachdem die Gespräche zwischen dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Rega und AAA / TCS über die Rettungshelikopter-Koordination im Kanton Aargau zu keiner Einigung geführt hatten, hat das DGS im Sinne einer patientenorientierten Überlegung folgenden Entscheid getroffen, der in erster Linie die Einsatzleitstelle 144 (ELS 144) am Kantonsspital Aarau (KSA) betrifft.

Demnach wird die bisherige Übergangslösung im Sinn einer definitiven Lösung weitergeführt. Das heisst, dass die ELS 144 am KSA den AAA-Helikopter bei dessen Verfügbarkeit und bei gegebener Indikation aufbieten wird, bei dessen Abwesenheit wird die Rega beigezogen. Im unteren Fricktal wird primär die Rega aufgeboten.

Die Gründe für den Entscheid

Verschiedene Gründe haben das DGS zu diesem Entscheid bzw. zur Fortführung der bisherigen Einsatzdoktrin bewogen.

  • Die AAA erfüllt sämtliche gesetzlich vorgegebenen Bedingungen als Transport- und Rettungsunternehmen und ist im Besitz der entsprechenden Bewilligungen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen es zusätzlichen Anbietern, am Markt teilzunehmen.
  • Im Kanton Aargau steht für die Patientinnen und Patienten ein zusätzliches Rettungsmittel zur Verfügung, das über einen Notarzt verfügt und sehr schnell am Einsatzort ist. Von diesem Angebot wird im Alltag im Interesse der Versorgungssicherheit zunehmend Gebrauch gemacht, und für die Patientinnen und Patienten ergibt sich demnach ein zusätzlicher Nutzen.
  • Die im Rahmen der bisherigen Übergangslösung gemachten Erfahrungen sind positiv; die operative Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdiensten, der ELS 144 und der AAA hat sich im Alltag bewährt.
  • Mit der Rega und der AAA stehen im Kanton Aargau zwei Helikopterrettungs-Organisationen zur Verfügung, die sämtliche Voraussetzungen für eine patientennahe Versorgung erfüllen.
  • Unabhängig von der getroffenen Lösung fallen für den Kanton keine Kosten an.
  • Für die Patientinnen und Patienten fallen bei einer AAA-Helikopterrettung keine Ausgaben an, da die Restkosten erlassen werden, falls die Versicherungen nicht alle Aufwendungen decken.

Obwohl sich die Rega und die AAA nicht auf eine gemeinsame Helikopterrettungs-Disposition festlegen konnten, gibt das DGS der Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher Schritt in Zukunft doch noch gelingen wird.

  • Departement Gesundheit und Soziales