Restriktive Zulassung ausländischer Arbeitskräfte
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Inländervorrang wird konsequent durchgesetzt
Das am 1. Juni 2002 in Kraft getretene Abkommen über den freien Personenverkehr hat bisher im Kanton Aargau nur zu einer geringen Zunahme der Einreisen geführt. Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen drängt sich aber für Neueinreisende generell eine sehr zurückhaltende, selektive Bewilligungspraxis auf.
Am vergangenen Montag fand der jährliche Informations- und Gedankenaustausch zwischen den Wirtschaftsverbänden und Vertretern der kantonalen Verwaltung statt. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Beschäftigungslage seit Herbst 2001 in allen Regionen und Branchen deutlich verschlechtert hat. Auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt lassen sich in den meisten Branchen heute leichter beruflich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rekrutieren. Dies galt noch vor einem Jahr als praktisch unmöglich. Nach wie vor grosse Rekrutierungsprobleme haben allerdings die Landwirtschaft und die Gemüseproduzenten. Sie können die benötigten Arbeitskräfte auch im EU-Raum immer weniger finden.
Auf Grund der aktuellen Arbeitsmarktlage werden Bewilligungen des Migrationsamtes des Kantons Aargau (MKA), in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), zurückhaltend erteilt. Das heisst, dass bei der Gesuchsprüfung durch das MKA von erstmalig einreisenden ausländischen Arbeitskräften der Inländervorrang klar im Vordergrund steht. Diese Regelung gilt auch für Kurzaufenthalter, die ausreisen und zu einem zweiten Stellenantritt wieder in die Schweiz kommen möchten. Die Unternehmungen werden damit auf ihre Pflicht hingewiesen, dass sie den Nachweis über die Suche auf dem inländischen Arbeitsmarkt mittels Inseraten und Meldung der Stellenangebote an die RAV erbringen müssen.
Im ersten Halbjahr der Kontingentsperiode 2001/2002 hielt die starke Bewilligungsnachfrage noch an. Im Zuge der anhaltenden Wirtschaftsflaute wurden jedoch im zweiten Halbjahr dieser Kontingentsperiode markant weniger Bewilligungsanträge gestellt. So ging zum Beispiel bei den Jahresaufenthaltern die Nachfrage um 188 Bewilligungen zurück, obwohl 88 Jahresaufenthaltsbewilligungen an bisherige Grenzgängerinnen und Grenzgänger erteilt wurden.
Mit der Einführung des freien Personenverkehrs wurde das Saisonniersstatut aufgehoben und in das Kurzaufenthalterstatut integriert. Daraus resultierte in diesem Bereich eine geringfügige Erhöhung der Bewilligungen.
Für die Periode vom 1.11.02 bis zum 31.05.03 hat der Bundesrat die neuen Höchstzahlen für erstmalige Erwerbstätige in der Schweiz bekannt gegeben. Der Kanton Aargau erhält die folgenden Kontingente: 310 Aufenthaltsbewilligungen und 1'588 Kurzaufenthaltsbewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige.
Für Erwerbstätige aus so genannten Drittstaaten stehen dem Kanton Aargau für die Periode vom 1.11.02 bis zum 31.10.03 (Kontingentsperiode 2002/2003) 123 Jahresbewilligungen und 85 Kurzaufenthaltsbewilligungen zur Verfügung.