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Ressourcenbedarf für neue Sicherheitsarchitektur :
Anhörungsverfahren eröffnet

Die Vorlage mit dem Ressourcenbedarf für die neue Sicherheitsarchitektur soll dem Grossen Rat auf Wunsch der grossrätlichen Kommission parallel zur Botschaft für die 2. Lesung des Polizeigesetzes zugestellt werden. Verlangt wurde eine Übersicht über die gesamten finanziellen Dimensionen des Projekts Horizont Realisierung. Mit dem nun vom Regierungsrat verabschiedeten Anhörungsbericht sind die Anliegen der grossrätlichen Kommission aufgenommen worden. Die Anhörung läuft bis zum 10. Juni 2005.

In der Gesamtübersicht werden die notwendigen Mittel für die Finanzierung der Reorganisation der Kantonspolizei, die Kosten für den Einkauf lokale Sicherheit bei der Kantonspolizei und die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden dargestellt.

Kreditbedarf unter 10 Millionen Franken

Für die Finanzierung der Reorganisation der Kantonspolizei wird ein Verpflichtungskredit im Umfang von rund 9.77 Millionen Franken benötigt. Mit einer konsequenten Beschränkung auf das Notwendige kann somit die von verschiedenen Parteien im Vorfeld verlangte Limite von 10 Millionen Franken eingehalten werden.

Der Grossteil der Ausgaben entsteht für bauliche Massnahmen für die Regionenzentren sowie für die Mobile Einsatzpolizei. Ein wichtiger Ausgabeposten betrifft auch die Fahrzeugbeschaffung zur Sicherstellung der erhöhten Mobilität. Ab 2008 entstehen jährliche Mehrkosten von maximal 540'000 Franken für die Miete sowie den Unterhalt der neuen und professionellen Infrastruktur.

Finanzielle Auswirkungen auf Gemeinden

Die Abgeltung für die Leistungen der lokalen Sicherheit richtet sich nach den Regelungen im Polizeigesetz. Ursprünglich basierte die Preisgestaltung auf 3 Kategorien (Stadt, Agglomera-tion, Land). Aufgrund einer Konsultativabstimmung der vorberatenden Kommission des Grossen Rats im Rahmen der ersten Lesung des Polizeigesetzes ist die Land-Kategorie aufgeteilt worden. Damit resultiert für die Gemeinden mit den wenigsten kostenwirksamen Faktoren (Einwohnerzahl, Anzeigenhäufigkeit, Verkehrsunfälle, besondere Strukturen) ein tieferer Preis. In den übrigen Bereichen wurde hingegen auf ein weiteres Splitting verzichtet. Damit ist sichergestellt, dass die Preisgestaltung übersichtlich und praktikabel bleibt.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf dem Internet unter: www.ag.ch/vernehmlassungen abrufbar.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres