Reorganisation der Schuldienste
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Start der Anhörung zur Teilrevision des Schulgesetzes
Die Schuldienste erbringen unterstützende Dienstleistungen für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrpersonen, Schulleitungen und weitere Personengruppen. Der Regierungsrat hat die Neuordnung der Rechtsgrundlagen der Schuldienste verabschiedet und gibt sie in die Anhörung.
Die Schuldienste sind im Schulgesetz sowie im Dekret und in der Verordnung über die Schuldienste geregelt. Dazu gehören der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst, der Schulpsychologische Dienst, die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, die Schulsozialarbeit, der Schularzt und die Schulzahnpflege. Ausserdem enthalten die rechtlichen Grundlagen Regelungen zur Bereitstellung der Lehrmittel und zur Führung von Mediotheken beziehungsweise Schulbibliotheken.
Ausgewiesener Handlungsbedarf
Die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen zu den Schuldiensten sind vor rund 30 Jahren formuliert worden. Sie genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Mit der vorgesehenen Teilrevision des Schulgesetzes werden die Schuldienste zeitgemäss organisiert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Insbesondere werden die Angebote, die Finanzierung und die Kostenpflicht für jeden Schuldienst geklärt sowie die Nutzenden definiert.
Ausgewählte Neuerungen
Als konkrete Massnahmen werden unter anderem vorgeschlagen:
- Einführung eines Gutscheinsystems für die obligatorischen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen anstelle der Untersuchungen beim Schularzt
- Vorverlegung der Schulzahnprophylaxe in den Kindergarten
- Zusammenführung der schul- und jugendpsychologischen Beratung der Sekundarstufe II und des Schulpsychologischen Diensts der Volksschule
Aufhebung des Dekrets über die Schuldienste
Nicht nur inhaltlich, sondern auch systematisch werden die Schuldienste reorganisiert. Sie werden neu im Schulgesetz und in der total zu revidierenden Verordnung über die Schuldienste geregelt. Das Dekret über die Schuldienste soll im Sinne einer Deregulierung aufgehoben werden.
Weiteres Vorgehen
Die Vorlage zur Reorganisation der Schuldienste geht vom 6. März bis 6. Juni 2015 in die Anhörung. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im 1. Quartal 2016 und in zweiter Lesung im 1. Quartal 2017 über das Geschäft beraten. Es ist geplant, dass die neuen Rechtsgrundlagen zu den Schuldiensten per Schuljahr 2018/19 in Kraft treten.
Die Anhörung dauert bis zum 6. Juni 2015 und kann unter laufende Anhörungen eingesehen werden.