Registerharmonisierung
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Kreditvorlage für Datenplattform
Die Schaffung einer kantonalen Datenplattform für die Daten- und Registerharmonisierung erfordert einmalige Investitionen in der Grössenordnung von rund 10.5 Mio. Franken. Zusätzlich fallen wiederkehrende Kosten für den Betrieb der Datenplattform in der Höhe von jährlich 740'000 Franken an. Über die Dauer von 10 Jahren betrachtet entsteht ein Nettonutzen von rund 4 Mio. Franken. Die Anhörung zur Kreditvorlage an den Grossen Rat dauert bis zum 4. Juli 2008.
Das Register- und Meldegesetz regelt die Umsetzung der Bundesgesetzgebung zur Registerharmonisierung und schafft die rechtlichen Grundlagen für eine kantonale Plattform für die gemeinsame Nutzung von Personen- und Objektdaten durch die Gemeinden und den Kanton. Die Vorlage befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung.
Der für die Schaffung der kantonalen Datenplattform für die Umsetzung der Daten - und Registerharmonisierung vorgesehene Kreditantrag an den Grossen Rat beläuft sich auf rund 17.9 Mio. Franken (Investitionsvolumen [10.5 Mio. Franken] und wiederkehrender Aufwand [Fr. 740'000] während der Dauer von zehn Jahren).
Der Nutzen der Investition dürfte sich ab dem Jahr 2013 voll entfalten. Für Kanton und Gemeinden wird über eine Periode von 10 Jahren mit einem Nettonutzen von rund 4 Mio. Franken gerechnet.
Die bei der Führung der Einwohner- und Objektregister der Gemeinden anfallenden Daten sollen unter der Wahrung des Datenschutzes und unter Nutzung der vom Bund vorgegebenen Datensicherungssysteme beim Kanton spiegelbildlich erfasst und mutiert werden. Die so gewonnenen Daten werden zu statistischen Zwecken an den Bund weitergeleitet. Die anfallenden Daten dienen jedoch auch den kantonalen und kommunalen Amtsstellen zur Aktualisierung ihrer Adressdatenbestände. Im Vollausbau soll es möglich sein, dass die An- oder Abmeldung in einer Gemeinde ausreicht, um alle kommunalen und kantonalen Meldepflichten zu erfüllen.