Register- und Meldegesetz
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Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Parteien und die Gemeinden begrüssen die Einrichtung einer kantonalen Datenplattform. Sie wehren sich jedoch gegen eine Kostenbeteiligung der Gemeinden.
An der Vernehmlassung zum Register- und Meldegesetz beteiligten sich primär die Gemeinden und ihre Organisationen, die politischen Parteien und direkt betroffene Institutionen.
Mit Ausnahme des Hauseigentümerverbandes begrüssten alle Teilnehmer die Absicht des Regierungsrates, die Registerharmonisierung des Bundes dazu zu nutzen, eine kantonale Plattform für den Datenaustausch einzurichten. Mit dieser sollen die wichtigsten Informationen zu Einwohnern und Gebäuden kantonsweit unter den öffentlichen Organen rationeller und zuverlässiger als bisher ausgetauscht werden können.
Das auf den 1. Juli 2008 in Kraft tretende Datenschutzrecht stellt den gesetzlichen Rahmen für die geplante Datenplattform dar. Damit ist die erhobene Forderung nach einem umfassenden Datenschutz erfüllt. Im Betrieb der Datenplattform sind die entsprechenden Bestimmungen konsequent einzuhalten.
Der zeitliche Rahmen zur Realisierung des Projektes wird generell als äusserst ehrgeizig beurteilt. Das Projekt folgt hier den engen zeitlichen Vorgaben des Bundes. Bei der Umsetzung wird die Priorität bei der Erfüllung der Bundesvorgaben liegen.
Die Gemeinden und der Hauseigentümerverband erwarten durch die Registerharmonisierung einen erheblichen Mehraufwand. Der von Gemeinden und Hauseigentümern zu leistende Aufwand zur Harmonisierung der Register wurde vom Bund angeordnet. Die geplante Gesetzesvorlage schafft lediglich die Grundlage dafür, dass die durch die Bundesgesetzgebung zu leistenden Arbeiten für die kantonalen und kommunalen Amtsstellen und damit auch für die im Aargau wohnhaften Personen einen konkreten Nutzen haben.
Von verschiedenen Seiten wird kritisiert, dass die Gemeinden an den Kosten des Betriebes der kantonalen Datenplattform beteiligt werden sollen. Diese Regelung bedarf bei der Weiterbearbeitung der Vorlage einer genauen Überprüfung.
Zwei Parteien werfen dem Regierungsrat vor, das Projekt ohne finanzrechtliche Grundlagen initialisiert zu haben. Das trifft nicht zu, hat doch der Regierungsrat für die Projektarbeiten bereits im Jahre 2005 einen Projektierungskredit beschlossen und diesen im Jahre 2007 aufgestockt. Der entsprechende Kleinkredit wurde im Budget sowie im Aufgaben- und Finanzplan immer offen ausgewiesen.
Als nächstes erfolgt die Behandlung des Register- und Meldegesetzes im Grossen Rat. Gleichzeitig wird eine Kreditbotschaft für die Beschaffung und den Aufbau der Datenplattform erarbeitet. Gesetzgebung und Kreditbeschluss sollten zu Beginn des 2. Quartals 2009 in Kraft treten bzw. rechtskräftig sein. Damit sind die bundesrechtlichen Minimalziele bis zum 4. Dezember 2010 erreichbar.