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Regionale Zivilstandsämter im Aargau :
Kantonalisierung des Zivilstandswesens

Vorschriften des Bundes machen eine neue Organisation des Zivilstandswesens nötig. Die heute von den Gemeinden geführten Zivilstandsregister sollen vom Kanton übernommen werden. Die Botschaft dazu hat der Regierungsrat verabschiedet. Sie liegt jetzt beim Grossen Rat.

Durch die lückenlose und fehlerfreie Erfassung und Nachführung der Daten über natürliche Personen, Familienbeziehungen, Zivilstandsereignisse (Geburt, Tod, Heirat, etc.) und über die Bürgerrechte bildet das Zivilstandswesen in der modernen Gesellschaft einen unverzichtbaren Garant der Rechtssicherheit. Die Aufgaben der Zivilstandsämter sind wegen der immer komplexeren rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen sowie zunehmender Auslandsverflechtung anforderungsreicher geworden.

Mit der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) verfügte der Bundesrat einen Mindestbeschäftigungsgrad von 40 Prozent für alle auf Zivilstandsämtern tätigen Personen. Nur gerade drei aargauische Zivilstandsämter brauchen mehr als ein Vollpensum für die Aufgabenerfüllung. Ein Amt hat ein 100 %-Pensum. Insgesamt gibt es nur 23 Aemter im Aargau, die heute ein Pensum von 40 % und mehr haben. Somit ist im Aargau die Bildung von regionalen Zivilstandsämtern unumgänglich.

Ein weiteres wichtiges Argument für die Bildung regionaler Zivilstandsämter bildet die Umstellung auf die elektronische Registerführung mit einer gemeinsamen Datenbank für die ganze Schweiz (Infostar). Bis 21. Juni 2004 müssen alle Kantone am Netz sein.

Unter diesen neuen Rahmenbedingungen soll das Zivilstandswesen im Rahmen des 2. Pakets der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden in die Hände des Kantons übergehen - wie früher schon das Grundbuch und das Handelsregister.

Beim Entscheid über die Anzahl Ämter sind die betriebswirtschaftlichen, finanziellen und regionalpolitischen Aspekte, die topografischen und verkehrstechnischen Gegebenheiten sowie die Kundenorientierung zu berücksichtigen. Aus der Sicht des Regierungsrates bietet eine Lösung mit 7 regionalen Ämtern und einem Sonderzivilstandsamt das beste Kosten/Nutzen-Verhältnis.

Der Betrieb der kantonalen Zivilstandsämter erfordert in den ersten Jahren einen Nettoaufwand von 6.8 Millionen Franken. Ab 2009 wirken sich die Rationalisierungseffekte in Form eines markanten Rückganges des Aufwands aus.

Der Entwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum ZGB enthält auch noch anderes: Korrekturen und Ergänzungen im Zusammenhang mit dem neuen Scheidungsrecht und dem Haager Adoptionsübereinkommen, eine Anpassung des Rechtsmittelweges im Personenrecht und verschiedene Überarbeitungen im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen.

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