Regierungsratswahl und öffentlicher Dienst
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Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat im Rahmen ihres Auftrags über gewisse Regeln der Staatspraxis beraten. Dies geschah im Zusammenhang mit dem Wahlinserat für Regierungsrat Rainer Huber in der Aargauer Zeitung vom 22. Mai. Die GPK kommt zum Schluss, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aus übergeordneten Interessen keine Rolle in einem Regierungsratswahlkampf spielen sollen.
Die GPK hat mit Befremden festgestellt, dass in diesem Inserat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Departementes Bildung, Kultur und Sport (BKS) aufgeführt waren. Die GPK kommt zu folgendem Schluss: Kein Departementsvorsteher darf verlangen, fördern oder akzeptieren, dass Mitarbeitende seines Departementes öffentlich zu seiner Wiederwahl aufrufen. Der öffentliche Dienst darf aus übergeordneten Interessen keine Rolle als "Wahlkampftruppe" spielen.
Wer entgeltliche Aufträge der öffentlichen Hand ausgeführt hat oder gegenwärtig erfüllt, wer seitens der öffentlichen Hand Beiträge und/oder Subventionen direkt oder indirekt empfängt, hat auf öffentlichen Wahlaufrufen für Regierungsmitglieder bzw. Departementsvorsteher nichts zu suchen.
Die GPK verzichtet auf weitere rechtliche oder andere Abklärungen im Zusammenhang mit dem oben genannten Wahlinserat. Sie vertritt die Ansicht, dass der Vorfall keine Frage des positiven Rechts ist. Das heisst, dass auch in diesem Fall nicht unbedingt erlaubt oder ratsam ist, was rechtlich nicht verboten wurde.
Die GPK möchte mit ihrer Mitteilung den Wert der Gewaltenteilung im Rechtsstaat Schweiz betonen und damit zur Bildung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Politik beitragen.