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Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Neue Aargauer Fischereigesetzgebung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft

Das im Kanton Aargau bisher geltende Fischereigesetz von 1862 wurde den veränderten rechtlichen, fischereilichen und gesellschaftlichen Bedingungen angepasst. Der Regierungsrat setzt das revidierte Fischereigesetz und die Fischereiverordnung am 1. Juli 2013 in Kraft. Wesentliche inhaltliche Neuerungen betreffen die Verpachtung der Fischereireviere, die Abgabe von Freianglerkarten sowie den Arten- und Lebensraumschutz. Die Schonbestimmungen bleiben unverändert.

Künftig wird auf eine Versteigerung von staatlichen Fischereirevieren an die höchstbietende Person verzichtet. Stattdessen wird der Pachtzins nach ökologischen und fischereilichen Kriterien festgelegt. Die Fischereireviere werden nach qualitativen Kriterien zugeteilt. Berücksichtigt werden diejenigen Pächterinnen und Pächter, welche eine nachhaltige und tierschutzgerechte Fischerei am besten gewährleisten, die Jungfischerei fördern, möglichst vielen Personen das Fischen ermöglichen, eine wirksame Fischereiaufsicht gewährleisten und mit der Region verbunden sind. Freianglerkarten für Rhein, Aare, Limmat, Reuss und Hallwilersee kosten 50 Franken und können über das Internet bestellt oder bei externen Stellen bezogen werden (Detailinfos unter www.ag.ch/jagd_fischerei). Wie bisher, muss man den Sachkundenachweis (SANA) vorweisen, um eine Freianglerkarte zu erwerben.

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Detailinfos finden Sie unter www.ag.ch/jagd_fischerei

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