Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung
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Vernehmlassung zur Kompensation der Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt infolge der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
In einer ersten Vernehmlassung im Jahr 2008 war vorgesehen, dass durch die Übernahme von schweizerischen Hauptstrassen ins Nationalstrassennetz die Kantone sowohl den Betrieb und Unterhalt wie auch den Ausbau dieser Strassen über verminderte Beiträge an die verbleibenden Hauptstrassen zu kompensieren hätten. Dieser Vorschlag wurde von allen Kantonen vehement abgelehnt, da dies nicht dem Grundgedanken des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entsprochen hätte. Der von einer Task-Force überarbeitete Entwurf umfasst nun nur noch die Kompensation der Unterhaltsbeiträge auf den abzutretenden Hauptstrassen. Der spätere Ausbau dieser Strassen zum Nationalstrassen-Standard wird vollständig durch den Bund getragen. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich zur überarbeiteten Vorlage grundsätzlich zustimmend geäussert.
Explizit hält der Regierungsrat aber an den Forderungen aus der ersten Vernehmlassung fest, wonach hauptsächlich für die Verbindung zwischen Koblenz und dem Autobahn-Anschluss an die A1 eine Sonderlösung mit finanzieller Unterstützung des Bundes zu treffen sei, da diese Achse bereits heute zu einer der wichtigsten nationalen Schwerverkehrsachsen gehört.