Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung
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Änderung Nationalstrassenabgabegesetz
Mit der Anpassung des Nationalstrassennetzes soll unter anderem auch die vierspurige Strecke Aarau - Hunzenschwil vom Bund übernommen werden. In einer ersten Vernehmlassung im Jahr 2008 hat der Bund eine vollständige Kompensation für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der neuen Nationalstrassenabschnitte zu Lasten der Kantone vorgeschlagen. Aufgrund der vehementen Ablehnung durch die Kantone hat er nach einer zweiten Vernehmlassung im Jahr 2010 die Kompensation von 305 Millionen Franken auf 30 Millionen Franken reduziert.
In der vorliegenden dritten Vernehmlassungsrunde schlägt der Bund nun vor, die ihm entstehenden zusätzlichen Kosten von 275 Millionen Franken durch eine Preiserhöhung der Autobahn-Jahresvignette auf 100 Franken zu finanzieren. Zusätzlich soll neu eine Kurzzeitvignette für zwei Monate zu 40 Franken eingeführt werden. Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen neuen Vignetten-Preisen einverstanden. Zudem befürwortet er das zukunftsgerichtete und besser kontrollierbare elektronische Vignetten-System (e-Vignette). Der Regierungsrat verlangt aber vom Bund, dass die bereits 2008 gestellten Forderungen insbesondere bezüglich der Verbindung zwischen Koblenz und der Nationalstrasse A1 in der Botschaft zur Anpassung des Netzbeschlusses berücksichtigt werden.