Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Neue gesetzliche Bestimmungen an Aargauer Schulen

Ab 1. Januar 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen im Umgang mit Informationen aus Jugendstrafverfahren an den Aargauer Schulen.

Neu ist ab 1. Januar 2011 die Jugendanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde für alle Fälle verantwortlich, in die Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren als mutmassliche Straftäterinnen und Straftäter involviert sind. Aktuell sind gemäss geltendem Recht die Schulpflegen für die Behandlung von Straftaten von Kindern und Jugendlichen vom 10. bis vollendeten 15. Altersjahr zuständig.

Zugleich wird die Jugendanwaltschaft neu verpflichtet sein, die Schulleitungen zu informieren, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine Schülerin oder ein Schüler ihrer Schule ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen hat. Diese Information soll den Schulleitungen dazu dienen, dass weitere Delikte insbesondere im Schulbereich vermieden werden können.

Eine weitere Änderung betrifft den Informationsfluss von Schulleitung zu Schulleitung bei abgeschlossenen Verfahren. Die Schulleitungen werden ab dem Jahr 2011 bei abgeschlossenen Strafverfahren, wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Schule wechselt, je nach verübter Straftat über eine Meldepflicht oder ein Melderecht gegenüber der neu zuständigen Schulleitung verfügen.

  • Regierungsrat