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Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Stellungnahme zu den Revisionen der Energieverordnung, der Verordnung des UVEK über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität sowie der Gewässerschutzverordnung

Nach zwei Jahren Vollzugserfahrung mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sowie aufgrund von Änderungen des Energiegesetzes sollen die Energieverordnung, die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität sowie die Gewässerschutzverordnung angepasst werden. In seiner Stellungnahme schlägt der Regierungsrat vor, die laufende KEV-Evaluation zu beschleunigen und die Revision anschliessend in die Vernehmlassung zu geben. Er betont, dass eine Zusage für die KEV keine kantonalen Bewilligungen ersetzt. Die Kantone sollen detailliert über Projekte auf der KEV-Warteliste informiert werden, damit sie ihre Interessen rechtzeitig wahren können.

Zudem beantragt der Regierungsrat die ersatzlose Streichung des vorgeschlagenen Artikels in der Energieverordnung. Darin legt der Bund Empfehlungen für Standortkriterien für Kleinwasserkraftwerke und Windenergieanlagen fest. Ebenso erachtet der Regierungsrat den Artikel in der Gewässerschutzverordnung, der die Kantone zum Erhalt der natürlichen Gewässer verpflichtet, als unnötig. Die vorgeschlagenen Bestimmungen schmälern den Ermessensspielraum der Kantone. Der Kanton Aargau hat bei der Revision des Richtplans Kriterien festgelegt und prüft bereits heute die Standorteignung von Produktionsanlagen. Dabei wird eine Abwägung zwischen energetischem Nutzen und der Auswirkung auf die Umwelt vorgenommen.

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