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Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung :
Bauen ausserhalb der Bauzone

Die Standesinitiative "Bauen ausserhalb der Bauzone" bezweckt die Gleichbehandlung sämtlicher Bauten ausserhalb der Bauzone, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Alle Bauten sollen abgerissen, wieder aufgebaut und angemessen erweitert werden können.

Der Regierungsrat begrüsst die in der Standesinitiative vorgesehenen Vereinfachungen des Raumplanungsrechts. Insbesondere unter energetischen Aspekten kann ein Abbruch und Wiederaufbau sinnvoll sein. Trotzdem favorisiert der Regierungsrat eine Gesamtüberprüfung zum Thema Bauen ausserhalb der Bauzonen im Rahmen der laufenden Teilrevision des Raumplanungsrechts, da mit der in der Standesinitiative vorgesehenen punktuellen Änderung unerwünschte Konsequenzen verbunden sind: Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird verwässert und die Zahl der Wohnbauten, welche keinen Bezug zur Landwirtschaft haben, nimmt zu. Dies erhöht die Gefahr von Konflikten mit der produzierenden Landwirtschaft, z.B. durch Lärm- und Geruchsimmissionen. Zudem sind Kosten für die Gemeinwesen, z.B. durch Erschliessungsmassnahmen, zu erwarten. Der Regierungsrat fordert deshalb einschränkende Massnahmen. Abbruch und Wiederaufbau sollen nur einmalig erfolgen können. Erweiterungen sollen nur innerhalb des bestehenden Volumens möglich sein und die Identität ist zu wahren. Folgekosten durch Erschliessungen sollen den Eigentümern überbunden werden.

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