Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung
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Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Grossratswahlgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Gemäss einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion soll für Grossratswahlen ein Quorum eingeführt werden. Demnach muss eine Partei mindestens in einem Bezirk fünf Prozent der Parteistimmen erhalten, um in den Grossen Rat einzuziehen.
Laut einem für den Kanton Aargau erstellten Rechtsgutachten dürfen Parteien, die im Kanton von einer gewissen politischen Bedeutung sind, nicht aus dem Grossen Rat ausgeschlossen werden. Der Regierungsrat schlägt deshalb ein kombiniertes Quorum vor, wonach eine Partei entweder in einem Bezirk mindestens fünf Prozent der Parteistimmen oder aber im ganzen Kanton einen Wähleranteil von mindestens drei Prozent erreichen muss. Damit ist sichergestellt, dass Parteien, die ohne Quorum Fraktionsstärke erreichen würden, auf jeden Fall im Grossen Rat vertreten sind. Wie die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens gezeigt haben, dürfte damit eine mehrheitsfähige Lösung präsentiert werden. Zudem wird die Gefahr verringert, dass das Bundesgericht im Fall eines Beschwerdeverfahrens das reine Bezirksquorum als unzulässig einstuft.
Die Teilrevision des Grossratswahlgesetzes soll auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten. Damit können die nächsten Grossratswahlen im Herbst 2012 nach dem neuen Modus stattfinden