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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 7. Mai 2008

Botschaft an den Grossen Rat betreffend Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht (EGAR)

Am 1. Januar 2008 trat das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) in Kraft. Die Kantone sind verpflichtet, die notwendigen Bestimmungen zum Vollzug dieses Gesetzes zu erlassen und ihre Rechtsgrundlagen anzupassen.

Das kantonale Einführungsgesetz zum Ausländerrecht vom 14. Januar 1997 muss total revidiert werden. Aufgrund der ausführlichen Regelungen durch den Bund ist der gesetzgeberische Spielraum des Kantons gering. Er beschränkt sich im Wesentlichen auf die Bezeichnung der kantonalen Behörden, die Zuständigkeiten und die Regelung des Verfahrens.

Um sicherzustellen, dass die bereits mit der Asylgesetzrevision am 1. Januar 2007 eingeführten und unverändert in das AuG übernommenen Neuerungen im Bereich der Zwangsmassnahmen auch angeordnet werden können, wurde die Übergangsverordnung zum Einführungsgesetz zum Ausländerrecht erlassen, und am 1. Mai 2007 in Kraft gesetzt. Wegen der zeitlichen Befristung der Übergangsverordnung bis zum 30. April 2009 hat die Inkraftsetzung des Gesetzes spätestens am 1. Mai 2009 zu erfolgen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Entwurf für ein neues Einführungsgesetz zum Ausländerrecht zum Beschluss zu erheben.

Einführung Englisch an der Primarschule

Ab Spätsommer dieses Jahr wird an allen dritten Primarschulklassen Englisch unterrichtet. Der Regierungsrat hat die dafür notwendigen Änderungen im Lehrplan beschlossen. Zudem wurden das Lehrmittel "Here comes Super Bus" in die Liste der obligatorischen Lehrmittel aufgenommen sowie die Schülerzahlen für den Fremdsprachenunterricht an der Primarschule festgelegt. Die Änderungen werden auf den ersten August 2008 in Kraft gesetzt.

  • Regierungsrat